Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/21: Teilrevisionen zweier Ausführungserlasse zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF, VD-ÜPF) · 35 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens – VÜPF und VD-ÜPF

Colt ist der Ansicht, dass durch einige der in Artikel 16a (FDA) und 16b (FDA mit reduzierten Pflichten) VÜPF vorgeschlagenen Änderungen sich zudem ein Widerspruch zu bestehenden beziehungsweise vorrangigen gesetzlichen Regelungen ergibt. Diese FDA beantragt, die be- stehende Regelung unverändert beizubehalten, da die vorgeschlagenen Änderungen der Strafverfolgung keine Verbesserung bringen würden.

Art. 16a FDA

BT Switzerland kritisiert die widersprüchliche Auslegung zwischen BÜPF und FMG und be- mängelt die unklare Abgrenzung zwischen Absatz 1 und Absatz 2, wodurch eine rechtliche Grauzone entstünde. Sie schlägt vor, die Definition aus Artikel 3 Buchstabe b FMG zu ergän- zen, um klarzustellen, ob die Aufzählungen abschliessend oder beispielhaft sind.

Asut und Suissedigital beantragen die Streichung von Absatz 1 Buchstabe a, um einer unge- rechtfertigten Erweiterung der FDA-Kategorie entgegenzuwirken. Asut erinnert daran, dass mit der FMG-Revision vom 22. März 2019 bewusst die Verknüpfung zwischen BÜPF und FMG aufgehoben wurde, um OTT-Anbieter als AAKD und nicht als FDA einzustufen. Da die FDA-Definition unverändert blieb, müsse weiterhin entscheidend sein, wer gegenüber den Kundin- nen und Kunden die Verantwortung für die Übertragung trage. Die Einstufung sämtlicher tech- nischer Betreiber als FDA führe zu einer unnötigen Duplizierung von Pflichten, da oft mehrere Unternehmen am selben Netz beteiligt seien.

Suissedigital weist auf die unklare Begrifflichkeit hin und lehnt die Ausweitung der FDA-Definition auf rein technische Betreiberinnen ab, da dies nicht gesetzlich legitimiert sei und zu erheblicher Rechtsunsicherheit führe.

PARAT fordert, dass neben Unternehmen auch Vereine und politische Organisationen explizit von den Mitwirkungspflichten ausgenommen werden, um demokratische Strukturen zu schüt- zen.

Swico hingegen begrüsst die Klarstellung in Absatz 2 Buchstabe a, wonach die Übertragung öffentlich bestimmter Informationen nicht als Fernmeldedienst gilt.

Art. 16b FDA mit reduzierten Pflichten

Mehrere MWP und Organisationen bemängeln, dass die neuen Unterscheidungskriterien für Überwachungspflichten nicht den gesetzlichen Vorgaben des BÜPF entsprechen und unver- hältnismässig seien.44 Viele Vernehmlassungsteilnehmende stossen sich an den definierten Unterscheidungskriterien, die über das Ausmass der Auskunfts- und Überwachungspflichten entscheiden sollen. Kritisiert wird vor allem das Abstellen auf den Gesamtumsatz der Unter- nehmung (100 Mio. Franken) anstelle nur der relevanten Teile oder Dienste wie es das BÜPF

44 12 Anbieterinnen; 6 Organisationen; 20 Privatpersonen: AlgorithmWatch CH, asut, BT Switzerland, Colt, DIDAS, Digitale Gesellschaft, digitalswitzerland, DJS, Konsumentenschutz, Orange, Proton, Salt, SDCA, SGV, SIX Group, Swico, Swisscom, Verizon