Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/21: Teilrevisionen zweier Ausführungserlasse zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF, VD-ÜPF) · 35 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens – VÜPF und VD-ÜPF
Die Streichung der automatisierten Erteilung der Auskünfte (Abs. 3 Bst. a) wurde mehrfach gestellt.56
Art. 16d AAKD
Im Rahmen der Rückmeldungen zu Artikel 16d wurde die geplante Ausweitung der Überwa- chungspflichten auf Online-Speicherdienste und VPN-Anbieterinnen breit kritisiert. Mehrere MWP und Organisationen betonen, dass Dienste wie iCloud, OneDrive oder Proton Drive pri- mär der privaten Datenspeicherung dienen und keine Kommunikation im Sinne von Artikel 2 Buchstabe c BÜPF ermöglichen würden.57 Auch VPNs, deren Zweck die Anonymisierung sei, würden durch die geplanten Regelungen in ihrer Funktion faktisch entwertet.58
Kritik wurde zudem an der zunehmenden Angleichung der Kategorien AAKD und FDA geäus- sert, was dem gesetzgeberischen Willen widerspreche.59 SEPPmail kritisiert die wirtschaftliche Unverhältnismässigkeit der Pflichten für Startups und KMU und fordert eine deutliche Erhö- hung der Schwellenwerte. Der Kanton SO regt an, auf reduzierte oder minimale Mitwirkungs- pflichten für kleine Anbieterinnen zu verzichten und stattdessen eine Pikettpflicht für sämtliche MWP einzuführen. Ferner wurde beantragt, Online-Speicherdienste und VPNs aus der Auf- zählung der möglichen abgeleiteten Kommunikationsdienste in Artikel 16d sowie im erläutern- den Bericht zu streichen.60
Art. 16e AAKD mit minimalen Pflichten
Monzoon beantragt, «AAKD mit minimalen Pflichten» von allen Regelungen der VÜPF auszu- schliessen, während SEPPmail die Abschaffung dieser Kategorie fordert.
Die Einführung einer AAKD ohne Pflichten empfiehlt die Piratenpartei Schweiz und regt dazu an, nicht-kommerzielle Anbieterinnen, Bildung und Forschung von Überwachungspflichten auszunehmen.
Art. 16f AAKD mit reduzierten Pflichten
Die Rückmeldungen zu Artikel 16f zeigen eine breite Ablehnung der geplanten Regelung. Kri- tisiert wird insbesondere die Einführung einer Grenze von 5000 Teilnehmenden, die laut Pro- ton, dem SGV und der Piratenpartei Schweiz keine «grosse Anzahl von Nutzern» im Sinne des BÜPF darstellt und somit keine strengeren Überwachungsmassnahmen rechtfertigt. Die
56 9 Anbieterinnen; 9 Organisationen; 1 Partei; 21 Privatpersonen: AlgorithmWatch CH, CH Open, DIDAS, Digitale Gesellschaft, DJS, Init7, ISOC-CH, iWay, Konsumentenschutz, MME Legal, Netwolk, NTS, Nym, Piratenpartei Schweiz, Proton, Ronzani Schlauri Anwälte, SGV, SwissIX, Threema
57 11 Anbieterinnen; 9 Organisationen; 21 Privatpersonen: AlgorithmWatch CH, CH Open, DIDAS, Digitale Gesellschaft, DJS, Init7, iWay, Konsumentenschutz, MME Legal, Netwolk, NTS, Nym, Proton, Ronzani Schlauri Anwälte, SDCA, SEPPmail, SGV, Suissedigital, SwissIX, Threema
58 9 Anbieterinnen; 9 Organisationen; 21 Privatpersonen: AlgorithmWatch CH, CH Open, DIDAS, Digitale Gesellschaft, DJS, Init7, iWay, Konsumentenschutz, MME Legal, Netwolk, NTS, Nym, Proton, Ronzani Schlauri Anwälte, SGV, Suissedigital, SwissIX, Threema
59 2 Organisationen: Digitale Gesellschaft, Konsumentenschutz
60 10 Anbieterinnen; 9 Organisationen; 21 Privatpersonen: AlgorithmWatch CH, CH Open, DIDAS, Digitale Gesellschaft, DJS, Init7, iWay, Konsumentenschutz, MME Legal, Netwolk, NTS, Nym, Proton, Ronzani Schlauri Anwälte, SDCA, SGV, Suissedigital, SwissIX, Threema