Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/21: Teilrevisionen zweier Ausführungserlasse zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF, VD-ÜPF) · 35 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens – VÜPF und VD-ÜPF

Art. 18a Sachüberschrift und Abs. 1 und 3

Die Piratenpartei Schweiz beantragt, die Automatisierung zu streichen.

Art. 19 Teilnehmer- und Benutzeridentifikation

Sowohl der Kanton SG als auch die KKPKS heben hervor, dass schweizweit zahlreiche Fal- schregistrierungen von Mobilnummern bestünden, die insbesondere im Bereich der organi- sierten Kriminalität missbraucht werden. Die bestehende Aufsicht gemäss Artikel 41 BÜPF durch den Dienst ÜPF wird als unzureichend beurteilt.

Der Begriff der «geeigneten Mittel» zur Identifikation wird kritisiert, da er zu vage sei.88 Dies führe zu erheblichen Praxisproblemen, Rechtsunsicherheit und mangelhafter Datenqualität.89

Zudem widerspreche die Ausweitung der Identifikationspflicht auf AAKD mit reduzierten Pflich- ten den Prinzipien der Datensparsamkeit sowie den Vorgaben des BÜPF und stelle einen un- verhältnismässigen Eingriff in die Grundrechte dar.90 SEPPmail bringt vor, dass durch die Iden- tifikationspflicht zusätzliche Hürden entstehen, welche Angebote aus der Schweiz heraus im internationalen Markt unattraktiver machen würden. Einige Teilnehmende warnen, dass ein erhöhtes Risiko für Datenmissbrauch und Angriffe entstehe würde.91

Auch die in Absatz 2 vorgesehene Pflicht zur Endbenutzeridentifikation bei professionell be- triebenen öffentlichen WLAN-Zugängen wird als weder gesetzeskonform noch praktikabel be- urteilt, da diese Aufgabe unzumutbar auf die FDA übertragen werde.92 Das Kriterium «profes- sionell betrieben» sei nach der bestehenden Regelung auszulegen. Zudem ergebe sich aus dieser Regelung eine vertragsrechtliche Problematik zwischen den FDA und den PZD, die nicht tragbar sei.93

Gefordert wird deshalb die Ergänzung von Artikel 19 um eine Verpflichtung des Dienstes ÜPF zur Kontrolle und Intervention bei Missständen, die Präzisierung der zulässigen Identifikations- mittel und Adressierungselemente94, die Streichung der Identifikationspflicht für AAKD mit re- duzierten Pflichten sowie die ersatzlose Streichung beziehungsweise Beibehaltung der bishe- rigen Regelung bei Artikel 19 Absatz 2.95

88 11 Anbieterinnen; 2 Organisationen; 1 Partei: asut, BT Switzerland, Colt, digitalswitzerland, ISOC-CH, KKPKS, ODAGE, Piratenpartei Schweiz, Orange, Salt, SDCA, SIX Group, Swisscom, Verizon

89 10 Anbieterinnen; 2 Organisationen: asut, BT Switzerland, Colt, digitalswitzerland, KKPKS, ODAGE, Orange, Salt, SDCA, SIX Group, Swisscom, Verizon

90 11 Anbieterinnen; 4 Organisationen; 1 Partei: CH Open, digitalswitzerland, Init7, ISOC-CH, iWay, MME Legal, Netwolk, NTS, Nym, Piratenpartei Schweiz, Ronzani Schlauri Anwälte, SDCA, SIX Group, SwissIX, SGV, Threema

91 1 Anbieterin; 1 Partei: ISOC-CH, Piratenpartei Schweiz

92 9 Anbieterinnen; 4 Organisationen: CH Open, Glasfasernetz Schweiz, Init7, iWay, MME Legal, Monzoon, Netwolk, NTS, Nym, Ronzani Schlauri Anwälte, Suissedigital, SwissIX, Threema

93 6 Organisationen; 20 Privatpersonen: AlgorithmWatch CH, DIDAS, Digitale Gesellschaft, DJS, Opendata.ch, Konsumentenschutz

94 1 Organisation; 1 Kanton: KKPKS, SG

95 9 Anbieterinnen; 3 Organisationen: CH Open, Init7, iWay, SwissIX, MME Legal, NTS, Netwolk, Nym, Proton, Ronzani Schlauri Anwälte, Suissedigital, Threema