Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/21: Teilrevisionen zweier Ausführungserlasse zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF, VD-ÜPF) · 35 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens – VÜPF und VD-ÜPF
ob es sich um eine physische SIM-Karte oder eine eSIM handelt. Beide Stellungnahmen ziel- ten darauf ab, die Auskunftspflichten zu konkretisieren und die Einheitlichkeit der Angaben über verschiedene Auskunftstypen hinweg sicherzustellen.
Art. 41 Abs. 1 Bst. b Ziff. 2 und 4
Der Kanton TI nahm die vorgesehenen Anpassungen im Austausch mit der Staatsanwaltschaft und dem zuständigen Polizeidienst zustimmend zur Kenntnis. Eine Bemerkung erfolgte einzig im Zusammenhang mit der optional vorgesehenen Information bei den Auskunftstypen TEL und NA gemäss Artikel 41 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer 4, analog zu Artikel 36 Absatz 1 Buch- stabe b Ziffer 6.
Art. 42a Auskunftstyp IR_59_EMAIL_LAST: Auskunft über den letzten Zugriff auf einen E-Mail-Dienst
Die Einführung des neuen Auskunftstyps IR_59_EMAIL_LAST wurde von einer grossen Mehr- heit der Stellungnehmenden abgelehnt. Kritisiert wurde insbesondere, dass damit eine «quasi-Echtzeitüberwachung» ohne richterliche Kontrolle ermöglicht würde, da diese Abfragen auto- matisiert gestellt werden könnten, während historische Daten (HD) oder Echtzeitüberwachun- gen (RT) strengeren Anforderungen unterliegen.107
Mehrere Rückmeldungen bemängelten zudem, dass die Pflicht zur jederzeitigen Auskunft den Prinzipien der Datensparsamkeit widerspreche und Anbieter faktisch dazu zwingen würde, neue Datenkategorien systematisch zu erheben. Dies stehe im Widerspruch zu Artikel 27 Ab- satz 2 BÜPF, wonach lediglich bereits vorhandene Randdaten zu liefern sind.108
Darüber hinaus wurde auf erhebliche Umsetzungsprobleme hingewiesen: Begriffe wie «ein- deutiger Dienstidentifikator» oder «letzte zugriffsrelevante Aktivität» seien unklar, was zu Rechtsunsicherheit führe.109 Da der Verordnungstext keine Begrenzung der Abfragefrequenz vorsehe, wurde zudem befürchtet, dass missbräuchliche oder kostenintensive Dauerabfragen möglich würden.
Insgesamt forderte eine deutliche Mehrheit die vollständige Streichung von Artikel 42a (teil- weise in Kombination mit Art. 43a).110 Als Minimalvariante wurde vorgeschlagen, zumindest die Pflicht zur Übermittlung von Protokollen, IP-Adressen und Ports zu streichen.111 Die Kritik stützte sich auf gravierende rechtsstaatliche, datenschutzrechtliche und praktische Bedenken sowie auf die Gefahr einer faktischen Echtzeitüberwachung ohne angemessene Kontrollme- chanismen.
107 13 Anbieterinnen; 10 Organisationen; 1 Partei: 20 Privatpersonen: AlgorithmWatch CH, BT Switzerland, DJS, DIDAS, Digitale Gesellschaft, DJS, Geneva Center for Neutrality, Init7, ISOC-CH, iWay, Konsumentenschutz, MME Legal, Netwolk, NTS, Nym, Piratenpartei Schweiz, Proton, Ronzani Schlauri Anwälte, SDCA, SGV, SIX Group, Swico, SwissIX, Threema
108 3 Anbieterinnen; 5 Organisationen: 20 Privatpersonen: AlgorithmWatch CH, DIDAS, Digitale Gesellschaft, DJS, SEPPmail, Swico, Proton, Geneva Center for Neutrality
109 6 Anbieterinnen: BT Switzerland, SwissIX, Init7, iWay, Nym, Threema
110 13 Anbieterinnen; 10 Organisationen; 1 Partei: 20 Privatpersonen: AlgorithmWatch CH, BT Switzerland, DJS, DIDAS, Digitale Gesellschaft, DJS, Geneva Center for Neutrality, Init7, ISOC-CH, iWay, Konsumentenschutz, MME Legal, Netwolk, NTS, Nym, Piratenpartei Schweiz, Proton, Ronzani Schlauri Anwälte, SDCA, SGV, SIX Group, Swico, SwissIX, Threema
111 4 Anbieterinnen; 1 Organisation: SDCA, SIX Group, Swico, SGV, Proton