Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/21: Teilrevisionen zweier Ausführungserlasse zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF, VD-ÜPF) · 35 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens – VÜPF und VD-ÜPF

3 Allgemeine Bemerkungen

Die Mehrheit der Kantone und ihre Fachgremien äussern sich positiv zur geplanten Teilrevision der Verordnungen VÜPF und VD-ÜPF.

Die KKPKS und die SSK begrüssen die Vorlage ausdrücklich und loben deren Einbezug in die Begleitgruppe Rechtsetzung. Auch der Kanton SZ lobt die Einbindung der Begleitgruppe Rechtsetzung und bestätigt, dass die Entwürfe den besprochenen Inhalten entsprechen. Der Kanton BL begrüsst die vorgeschlagenen Anpassungen und regt eine technische Ergänzung bei SIM-Karteninformationen an. Der Kanton FR unterstützt die Revision vollumfänglich und verzichtet auf weitere Bemerkungen. Der Kanton ZH unterstützt die Revision und bringt kon- struktive technische Vorschläge ein. Der Kanton VS begrüsst die vorgeschlagenen Änderun- gen, die für die Modernisierung der Telekommunikationstechnologien erforderlich sind und da- mit neue Auskunftstypen, die für den Justizbereich nützlich sind. Der Kanton GR bewertet die Einbindung der Strafverfolgungsbehörden positiv und sieht in den neuen Überwachungsmög- lichkeiten eine Verbesserung. Der Kanton NW hält die Revision für sachgerecht und notwen- dig, insbesondere angesichts des technologischen Fortschritts. Der Kanton GE unterstützt die Revision grundsätzlich, weist aber auf das kantonale Grundrecht auf digitale Sicherheit hin. Die Kantone LU, JU, FR, SH und BS stimmen der Vorlage zu, teils ohne weitere Bemerkungen. Die Kantone AI und UR begrüssen die Schaffung zeitgemässer Auskunfts- und Überwa- chungstypen. Auch die Kantone AG, TG, ZG, OW, VD, AR, TI, SG, NE, SO, GL und BE äussern sich zustimmend zur Revision, wobei einige Kantone zusätzliche Hinweise oder Verbesse- rungsvorschläge einbringen.

Demgegenüber lehnten politische Parteien, wie die FDP und die Grünen, sowie die Dachver- bände economiesuisse und der SGV die Vorlagen entschieden ab. Sie kritisieren insbeson- dere die unverhältnismässigen technischen und finanziellen Belastungen für kleine und mitt- lere Unternehmen (KMU) und Anbieterinnen von Kommunikationsdiensten. Auch zahlreiche Organisationen14 und Privatpersonen äusserten deutliche Ablehnung. Die Argumentation reicht von der Gefährdung der Grundrechte über wirtschaftliche Risiken bis hin zu Vergleichen mit autoritären Staaten. Der Geneva Center for Neutrality warnt vor internationaler Reputati- onsschädigung und fordert eine radikale Vereinfachung der Verordnungen sowie ein Abwarten der Entscheidungen europäischer Gerichte. Mehrere Rückmeldungen enthalten konkrete For- derungen nach einer Überarbeitung oder vollständigen Ablehnung der Revisionen.

Die kritischen Punkte werden im Folgenden näher erläutert.

Grundlegende Reformen gefordert

Die SSK und vier Kantone15 weisen darauf hin, dass in Bezug auf die mittel- und längerfristige Anpassung an die technologische Entwicklung grundlegende Reformen in der Strafprozess- ordnung und im BÜPF notwendig sind.

14 Ausdrückliche Ablehnung durch asut, Branchenbrief, CH Open, DIDAS, Digitale Gesellschaft, digitalswitzerland, Geneva Center for Neutrality, Init7, ISOC-CH, iWay, MME Legal, NTS, Nym, Proton, Ronzani Schlauri Anwälte, SDCA, SIX Group, SwissIX, Threema

15 GL, GR, SZ, TG