Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/21: Teilrevisionen zweier Ausführungserlasse zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF, VD-ÜPF) · 35 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens – VÜPF und VD-ÜPF
Einführung eines Konzerntatbestandes (Art. 16f Abs. 3) wird von vielen Vernehmlassungsteil- nehmenden61 als innovationsfeindlich und wirtschaftlich schädlich bewertet, da dadurch kleine Dienste automatisch der höchsten Stufe zugeordnet würden. Die Piratenpartei Schweiz warnt zudem vor einer unverhältnismässigen Belastung nicht-kommerzieller Projekte und einem Wi- derspruch zum Grundsatz der Datensparsamkeit. Einige Anbieterinnen62 betonen, dass die Bedeutung eines Dienstes für die Strafverfolgung nicht allein am Umsatz oder der Unterneh- mensstruktur festgemacht werden kann. Anstatt der Festlegung konkreter Teilnehmerzahlen wird vorgeschlagen, diese durch eine Marktstudie zu ermitteln. SEPPmail fordert auf «Anzahl Teilnehmende» als Kriterium für AAKD zu verzichten. BT Switzerland schlägt vor, Absatz 1 und 3 mit «in der Schweiz» zu ergänzen, denn die Anzahl der Teilnehmenden solle in Anbetracht des Zwecks des Gesetzes in der Schweiz liegen. Ansonsten würde dies einen unverhältnis- mässigen Aufwand für die AAKD in der Schweiz bedeuten und könne zu Beeinträchtigungen und Konflikten mit ausländischen Vorschriften führen. Eine automatische Hochstufung wird sowohl aus Gründen der Rechtssicherheit als auch wegen des Fehlens einer Verfügung ab- gelehnt, da Letzteres insbesondere als KMU-unfreundlich eingestuft wird.63 Entsprechend wird die Prüfung gefordert, ob die neue Kategorie der AAKD mit reduzierten Pflichten gemäss BÜPF zulässig sei. Falls dies zutreffe, solle der Schwellenwert hinsichtlich grosser Benutzer- schaft deutlich angehoben werden.64 Die Streichung des Artikels mit Beibehaltung der bishe- rigen Kriterien sowie Ausnahmen für Pilotprojekte und Non-Profits wird mehrfach gefordert.65 Insgesamt wird der Artikel als innovationshemmend, unverhältnismässig und rechtlich proble- matisch beurteilt.
Art. 16g AAKD mit vollen Pflichten
Die Rückmeldungen zu Artikel 16g zeigen eine breite Ablehnung der vorgeschlagenen Rege- lung. Kritisiert wird insbesondere die Streichung des Kriteriums «grosser Teil der Geschäftstä- tigkeit»66. Dies führe dazu, dass die abgeleiteten Kommunikationsdienste eines Unternehmens nicht mehr einen «grossen Teil seiner Geschäftstätigkeit» darstellen müssten, damit das Un- ternehmen als AAKD gelte. Damit fielen auch Unternehmen, die nur experimentell, in kleinem Rahmen oder aus rein gemeinnützigen Motiven ein Online-Tool bereitstellen würden, von An- fang an voll unter das Gesetz.67 Dies führe zu unverhältnismässigen Pflichten wie Pikettdiens- ten und automatisierten Auskünften, was Innovationen behindere und Non-Profit-Anbieterin- nen wie Signal vom Markt verdrängen könne. Die Einführung der Nutzerzahl als zentrales Kriterium wird als ungeeignet und wirtschaftlich nicht tragfähig bewertet.68 Eine Orientierung
61 19 Anbieterinnen; 8 Organisationen; 21 Privatpersonen: AlgorithmWatch CH, asut, BT Switzerland, CH Open, Colt, digitalswitzerland, Digitale Gesellschaft, DIDAS, DJS, Init7, iWay, MME Legal, Netwolk, NTS, Nym, Orange, Proton, Ronzani Schlauri Anwälte, Salt, SDCA, SGV, SIX Group, Swico, SwissIX, Swisscom, Threema, Verizon
62 10 Anbieterinnen: asut, BT Switzerland, Colt, digitalswitzerland, Orange, Salt, SDCA, SIX Group, Swisscom, Verizon
63 9 Anbieterinnen; 8 Organisationen: AlgorithmWatch, CH Open, DIDAS, Digitale Gesellschaft, DJS, Init7, iWay, Konsumentenschutz, MME Legal, Monzoon, Netwolk, NTS, Nym, Proton, Ronzani Schlauri Anwälte, SwissIX, Threema
64 10 Anbieterinnen: asut, BT Switzerland, Colt, digitalswitzerland, Orange, Salt, SDCA, SIX Group, Swisscom, Verizon
65 13 Anbieterinnen; 9 Organisationen; 21 Privatpersonen: AlgorithmWatch CH, CH Open, Colt, DIDAS, Digitale Gesellschaft, DJS, digitalswitzerland, Init7, iWay, Konsumentenschutz, MME Legal, Netwolk, NTS, Nym, Proton, Ronzani Schlauri Anwälte, SDCA, SGV, SIX Group, Swico, SwissIX, Threema, Verizon
66 Siehe geltenden Art. 22 Abs. 1 Bst. b sowie Art. 52 Abs. 1 Bst. b VÜPF.
67 12 Anbieterinnen; 8 Organisationen; 1 Partei; 21 Privatpersonen: AlgorithmWatch CH, CH Open, DIDAS, Digitale Gesellschaft, DJS, Init7, ISOC-CH, iWay, Konsumentenschutz, MME Legal, Netwolk, NTS, Nym, Piratenpartei Schweiz, Proton, Ronzani Schlauri Anwälte, SDCA, SIX Group, Swico, SwissIX, Threema
68 9 Anbieterinnen; 8 Organisationen; 1 Partei; 21 Privatpersonen: AlgorithmWatch CH, CH Open, DIDAS, Digitale Gesellschaft, DJS, Init7, ISOC-CH, iWay, Konsumentenschutz, MME Legal, Netwolk, NTS, Nym, Piratenpartei Schweiz, Proton, Ronzani Schlauri Anwälte, SwissIX, Threema