Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/21: Teilrevisionen zweier Ausführungserlasse zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF, VD-ÜPF) · 35 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens – VÜPF und VD-ÜPF

Einzelne Stellungnahmen setzen zusätzliche Akzente. So wird insbesondere die Pflicht zur Identifizierung von Nutzerinnen und Nutzern sowie zur Datenerhebung durch die UPA generell kritisiert, verbunden mit dem Hinweis, dass Schweizer Unternehmen nicht für ihre internatio- nale Attraktivität bestraft werden dürften.

Zusammenfassend ergibt sich aus den Rückmeldungen ein klarer Konsens, dass AAKD mit reduzierten Pflichten von allen Verpflichtungen nach Artikel 31 zu befreien seien. Begründet wurde dies insbesondere mit dem Schutz der Wettbewerbsfähigkeit von KMU, der Wahrung der Standortattraktivität sowie mit dem Grundkonzept des BÜPF.

Art. 35 Abs. 1 Bst. b Ziff. 4

Zu Artikel 35 wurden von den Kantonen BL und BS spezifische Ergänzungen zu den vorgese- henen Auskunftstypen angeregt. Der Kanton BL beantragte, bei den Auskunftstypen IR_4_NA und IR_10_TEL zusätzlich auszuweisen, ob es sich um eine physische SIM-Karte oder eine eSIM handelt. Der Kanton BS regte an, die Information, ob es sich bei einem Multi-Device-Angebot um das Haupt- oder ein Nebengerät handelt, nicht nur für die Auskunftstypen IR_4_NA und IR_10_TEL vorzusehen, sondern diese Anforderung auch auf die Auskunftsty- pen IR_6 und IR_12 auszudehnen.

Insgesamt zielten die Rückmeldungen darauf ab, die Auskunftspflichten zu präzisieren und eine konsistente Regelung für verschiedene Auskunftstypen sicherzustellen.

Art. 36 Abs. 1 Bst. b Ziff. 6

Der Kanton TI nahm die vorgesehenen Anpassungen im Austausch mit der Staatsanwaltschaft und dem zuständigen Polizeidienst zustimmend zur Kenntnis und unterstützte die vorgeschla- genen Änderungen ohne Vorbehalte. Eine Bemerkung erfolgte einzig im Zusammenhang mit der optional vorgesehenen Information bei den Auskunftstypen TEL und NA gemäss Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer 6 sowie Artikel 41 Absatz 1 Bst. b Ziffer 4.

Art. 37 Sachüberschrift, Abs. 1 Einleitungssatz und 3

Zum Entwurf dieses Artikels sind im Rahmen der Vernehmlassung keine Eingaben eingegan- gen.

Art. 38 Auskunftstyp IR_8_IP_NAT: Benutzeridentifikation bei IP-Adressen mit NAT

Zu Artikel 38 äusserten sich insbesondere Kantone und Branchenverbände mit Blick auf die Benutzeridentifikation bei IP-Adressen. Kritisch hervorgehoben wurde vor allem der in Ab- satz 3 verwendete Begriff «Mehrfachergebnisse». Der Kanton BE fordert, diesen näher zu de- finieren und eine klare Obergrenze festzulegen, da ansonsten Unsicherheiten bei der Aus- kunftserteilung entstehen könnten.

Zudem stiessen die in den Erläuterungen enthaltenen Hinweise, wonach MWP bei der Benut- zeridentifikation mögliche Toleranzabweichungen der Systemuhren berücksichtigen müssten,