Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/21: Teilrevisionen zweier Ausführungserlasse zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF, VD-ÜPF) · 35 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens – VÜPF und VD-ÜPF

an Umsatz und tatsächlicher Bedeutung des Dienstes wird vielfach gefordert.69 BT Switzerland schlägt vor, dass nur die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer in der Schweiz entscheidend sein soll, ob eine Anbieterin volle Pflichten übernehmen muss und nicht die Gesamtzahl aller Nut- zerinnen und Nutzer, zu der auch internationale Nutzerinnen und Nutzer gehörten. Ebenso dürfe das Kriterium des Umsatzes von 100 Millionen Franken in den letzten beiden Geschäfts- jahren nur für abgeleitete Kommunikationsdienste gelten und nicht für das gesamte Unterneh- men. Die Ausweitung automatisierter Abfragen (z. B. IR_59, IR_60) wird als Risiko für Grund- rechte und den Datenschutz kritisiert.70 Ferner wird die pauschale Unterstellung von Unternehmen mit über 100 Millionen Franken Umsatz unter volle Überwachungspflichten für sachlich nicht gerechtfertigt gehalten und eine Überarbeitung gefordert.71 Auch die Abschaf- fung der Pflicht zur Speicherung von Randdaten für rückwirkende Überwachung wird gefor- dert.72 Einige Teilnehmende beantragen Ausnahmen für Pilotprojekte und Non-Profits73, die Streichung automatisierter Pflichten74, eine Erhöhung der Schwellenwerte75 oder gar die Strei- chung des Artikels.76

Art. 16h Personen, die ihren Zugang zu einem öffentlichen Fernmeldenetz Dritten zur Verfügung stellen

Mehrere Rückmeldungen kritisieren, dass der Begriff «Endbenutzerinnen und -benutzer» un- klar und in der VÜPF nicht definiert sei. Stattdessen solle konsequent der Begriff «Teilneh- mende» verwendet und zusätzlich die Abkürzung PZD (Personen, die ihren Zugang Dritten zur Verfügung stellen) eingeführt werden77. Zudem wird bemängelt, dass Artikel 16h die Ziel- setzung verfehle. Anstatt Klarheit zu schaffen, entstünde neue Rechtsunsicherheit, da die schwammige Formulierung auch Technologien wie TOR oder I2P erfassen könne. Betreibe- rinnen solcher Systeme könnten aber technisch nicht feststellen, welche Person den Daten- verkehr erzeugt, sodass eine Identifikationspflicht weder umsetzbar noch verhältnismässig

69 9 Anbieterinnen; 1 Organisation: asut, Colt, digitalswitzerland, Orange, Salt, SDCA, SGV, SIX Group, Swisscom, Verizon

70 12 Anbieterinnen; 9 Organisationen; 1 Partei; 21 Privatpersonen: AlgorithmWatch CH, CH Open, Digitale Gesellschaft, DIDAS, DJS, Init7, ISOC-CH, iWay, Konsumentenschutz, MME Legal, Netwolk, NTS, Nym, Piratenpartei Schweiz, Proton, Ronzani Schlauri Anwälte, SDCA, SGV, SIX Group, Swico, SwissIX, Threema

71 10 Anbieterinnen: asut, BT Switzerland, Colt, digitalswitzerland, Orange, Salt, SDCA, SIX Group, Swisscom, Verizon

72 5 Anbieterinnen; 6 Organisationen; 1 Partei; 20 Privatpersonen: AlgorithmWatch CH, DIDAS, Digitale Gesellschaft, DJS, ISOC-CH, Konsumentenschutz, Piratenpartei Schweiz, Proton, SDCA, SGV, SIX Group, Swico

73 3 Anbieterinnen; 1 Organisation: Konsumentenschutz, SDCA, SIX Group, Swico

74 12 Anbieterinnen; 3 Organisationen; 1 Partei; 21 Privatpersonen: CH Open, Init7, ISOC-CH, iWay, MME Legal, Netwolk, NTS, Nym, Piratenpartei Schweiz, Proton, Ronzani Schlauri Anwälte, SDCA, SIX Group, Swico, SwissIX, Threema

75 11 Anbieterinnen; 1 Partei: asut, BT Switzerland, Colt, digitalswitzerland, ISOC-CH, Orange, Piratenpartei Schweiz, Salt, SDCA, SIX Group, Swico, Swisscom

76 12 Anbieterinnen; 9 Organisationen; 20 Privatpersonen: AlgorithmWatch CH, CH Open, DIDAS, Digitale Gesellschaft, DJS, Init7, ISOC-CH, iWay, Konsumentenschutz, MME Legal, Netwolk, NTS, Nym, Proton, Ronzani Schlauri Anwälte, SDCA, SGV, SIXGroup, Swico, SwissIX, Threema

77 1 Anbieterin: Monzoon