Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/21: Teilrevisionen zweier Ausführungserlasse zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF, VD-ÜPF) · 35 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens – VÜPF und VD-ÜPF
Switzerland und Geneva Center for Neutrality warnen zusätzlich vor erhöhtem Risiko für Cy- bersicherheit während BT Switzerland auch die hohen Investitionskosten betont. Die gemein- same Forderung aller Rückmeldenden lautet: Artikel 60a ersatzlos zu streichen, da der Nutzen gering und die Risiken für Grundrechte und Datenschutz erheblich seien. Sollte der Forderung zur Streichung des Artikels nicht entsprochen werden, sei mindestens eine Übergangsfrist von 18 Monaten vorzusehen.133
Art. 62 Überwachungstyp HD_30_EMAIL: rückwirkende Überwachung von Randdaten bei E-Mail-Diensten [nicht in der Vorlage]
Proton fordert eine Änderung der Buchstaben a und b um klarzustellen, dass nur vorhandene Daten zu speichern sind. Die aktuelle Form der HD_30_EMAIL-Anordnung sei technisch un- klar und führe zu widersprüchlichen Anforderungen an die Anbieterinnen. Sie verlange die Speicherung von Daten, die in bestimmten Fällen gar nicht existieren und würde eine unver- hältnismässige Menge an Nutzerinformationen erfassen. Die Umsetzung wäre nur mit sehr hohen Investitionen möglich und stelle eine unzumutbare Belastung dar. Eine vollständige Überarbeitung der Struktur wird dringend empfohlen.
Art. 64 und 65 [aufgehoben]
Der Kanton BE fordert die Beibehaltung der Artikel 64 und 65 bezüglich Netzabdeckung und Vorbereitung von Antennensuchläufen. Er begründet seinen Antrag damit, dass die Strafbe- hörden zwar diese Dienstleistung über andere Kanäle beziehen, es jedoch nicht ausgeschlos- sen werden könne, dass die aktuelle Anbieterin diese Daten dereinst nicht mehr zur Verfügung stelle.
Art. 66 Abs. 1
Zum Entwurf dieses Artikels sind im Rahmen der Vernehmlassung keine Eingaben eingegan- gen.
Art. 74b Abs. 2
Zum Entwurf dieses Artikels sind im Rahmen der Vernehmlassung keine Eingaben eingegan- gen.
Art. 74c Übergangsbestimmung zur Änderung vom XXX
Übereinstimmend wurde festgestellt, dass die neuen Auskunftstypen gemäss Artikel 38a, 42a und 43a technisch komplex sind und von den FDA in Zusammenarbeit mit externen Lieferan- ten vollständig neu entwickelt und getestet werden müssen.134 Die in Absatz 2 vorgesehene Umsetzungsfrist von 6 Monaten wird daher als deutlich zu kurz kritisiert.
133 11 Anbieterinnen: asut, BT Switzerland, Colt, digitalswitzerland, Orange, Salt, SDCA, SIX Group, Swisscom, Suissedigital, Verizon
134 11 Anbieterinnen: asut, BT Switzerland, Colt, digitalswitzerland, Salt, SDCA, SIX Group, Suissedigital, Swico, Swisscom, Verizon