Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/21: Teilrevisionen zweier Ausführungserlasse zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF, VD-ÜPF) · 35 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens – VÜPF und VD-ÜPF

Art. 20 Abs. 2

Zu Absatz 2 gab es keine Rückmeldung.

Zu Absatz 3 (nicht in der Vorlage) weisen sowohl der Kanton SG als auch die KKPKS auf die unzureichende Bestimmtheit des Begriffs «in geeigneter Weise» hin. Sie kritisieren, dass die aktuelle Formulierung keine klaren Vorgaben enthält, wie FDA die ordnungsgemässe Regist- rierung und Identifizierung durch Wiederverkäufer zu überprüfen haben. SG betont, dass diese Unklarheit in der Praxis zu Problemen führt und fordert eine präzisere Regelung. Die KKPKS verweist zusätzlich auf die Problematik der Falschregistrierungen gemäss Artikel 19. Sie argu- mentiert, dass konkrete Vorgaben zur Art der Überprüfung und zur Qualitätssicherung notwen- dig seien, um die Wirksamkeit der Identifikationspflichten in der Strafverfolgung zu erhöhen. Vor diesem Hintergrund beantragt die KKPKS eine Präzisierung des Begriffs «in geeigneter Weise» entweder direkt in der Verordnung oder in einem ergänzenden Anhang.

Art. 20a Abs. 1 Bst. d und 1bis

Gemäss Artikel 20a Absatz 1 (der unverändert bleibt) muss der Identitätsnachweis bei natürli- chen Personen durch das Vorzeigen eines gültigen Dokuments erbracht werden. Der Kanton BE schlägt vor, den Begriff «Vorzeigen» näher zu definieren.

Die Swico empfiehlt, die e-ID gemäss BGEID als gültigen Identitätsnachweis aufzunehmen.

Art. 20b Abs. 1 Bst. b

Zum Entwurf dieses Artikels sind im Rahmen der Vernehmlassung keine Eingaben eingegan- gen.

Art. 21 Abs. 1 Bst. a, 5 Einleitungssatz und Bst. b sowie 6

Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmende96 betonen, dass die rückwirkende Überwa- chung einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre darstellt und sowohl Grundrechte des Da- tenschutzes als auch der Meinungsfreiheit verletzt. Zudem wird die systematische Speiche- rung von Kommunikationsranddaten durch AAKD mit vollen Pflichten als unverhältnismässig und risikobehaftet kritisiert. Auch die konzeptionelle Anpassung von Absatz 6 wird als falsch eingestuft, da Anbieterinnen von Telefonie- und Multimediadiensten bereits per Definition FDA seien, während klassische OTT-Anbieterinnen wie Videokonferenzlösungen nicht als Multime- diadienste gelten würden.97 Ferner wird betont, dass über eine reine Duldungspflicht hinaus- gehende Pflichten für KMU untragbar seien.98

Daraus ergeben sich folgende Forderungen: Die Streichung von AAKD mit reduzierten Pflich- ten aus Absatz 1 Buchstabe a wird beantragt.99 Ebenso soll die Pflicht zur Speicherung von Kommunikationsranddaten gemäss Absatz 6 gestrichen werden. Insgesamt wird gefordert, am

96 8 Anbieterinnen; 11 Organisationen; 1 Partei; 20 Privatpersonen: AlgorithmWatch CH, CH Open, DIDAS, Digitale Gesellschaft, DJS, HDC Legal, Init7, ISOC-CH, iWay, Konsumentenschutz, MME Legal, Netwolk, Nym, Piratenpartei Schweiz, Proton, Opendata.ch, Ronzani Schlauri Anwälte, SGV, SwissIX, Threema

97 3 Anbieterinnen: SDCA, SIX Group, Swico

98 7 Anbieterinnen; 9 Organisationen; 20 Privatpersonen: AlgorithmWatch CH, CH Open, DIDAS, Digitale Gesellschaft, DJS, Init7, iWay, Konsumentenschutz, MME Legal, Netwolk, Nym, Proton, Opendata.ch, Ronzani Schlauri Anwälte, SwissIX, Threema

99 8 Anbieterinnen: Asut, BT Switzerland, Colt, digitalswitzerland, Orange, Salt, Swisscom, Verizon