Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/41: Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Doppelname bei der Eheschliessung) · 29 Seiten

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1 Auftrag und Vorgehen

1.1 Parlamentarische Initiative 17.523

Am 15. Dezember 2017 reichte der damalige Nationalrat Luzi Stamm die parlamentarische Initiative 17.523 mit folgendem Text ein:

«Heiratswilligen sei durch eine entsprechende Gesetzesänderung zu

ermöglichen, nach der Eheschliessung künftig auch Doppelnamen

tragen zu können.»

Begründet wurde der Revisionsbedarf vom Initianten insbesondere damit, dass die Möglichkeit, nach der Eheschliessung einen Doppelnamen zu tragen, seit deren Abschaffung mit der Gesetzesänderung per 1. Januar 2013 von zahlreichen Verlobten vermisst werde. Die Gesetzesänderung habe den angestrebten Zweck nicht erreicht.

Am 14. Januar 2019 hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (nachfolgend: die Kommission) die Initiative vorgeprüft und mit 17 zu 7 Stimmen beschlossen, ihr gemäss Artikel 109 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes1 Folge zu geben. Nach dem Ausscheiden des Initianten aus dem Rat wurde die Initiative am 5. Dezember 2019 durch Nationalrat Bruno Walliser übernommen. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) stimmte dem Beschluss ihrer Schwesterkommission am 11. Februar 2020 zu (Art. 109 Abs. 3 ParlG).

1.2 Arbeiten der Kommission

Am 29. April 2021 beriet die Kommission die Umsetzung der parlamentarischen Initiative 17.523 auf der Grundlage eines von der Verwaltung erstellten Arbeitspapiers. Der darin ausgearbeitete Vorschlag (Rückkehr zum alten Recht) nahm die Kommission mit 8 zu 1 Stimmen bei 9 Enthaltungen an. Mit 15 zu 1 Stimmen bei 9 Enthaltungen beschloss die Kommission ausserdem, in Ergänzung dazu eine Variante zur Diskussion zu stellen, gemäss welcher es beiden Verlobten möglich sein soll, den bisherigen Namen zu behalten und diesem jenen der oder des anderen Verlobten anzufügen.

Die Kommission hat am 19. November 2021 einen ersten Vorentwurf beraten. Mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat sich die Kommission für die Ausarbeitung einer weitergehenden Variante ausgesprochen, welche die Führung des Allianznamens als amtlichen Namen ermöglichen soll. Sie hat die Verwaltung beauftragt, die Vorlage entsprechend zu ergänzen. Der überarbeitete Vorentwurf wurde von der Kommission am 20. Mai 2022 beraten und zusammen mit dem erläuternden Bericht verabschiedet. Es wird nach dem Vernehmlassungsgesetz2 eine Vernehmlassung durchgeführt.

Die Kommission wurde bei ihrer Arbeit gemäss Artikel 112 Absatz 1 ParlG vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement unterstützt.

1 Parlamentsgesetz vom 13. Dezember 2002 (ParlG), SR 171.10.

2 Vernehmlassungsgesetz vom 18. März 2005, SR 172.061.