Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/65: Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS) · 34 Seiten
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1 Ausgangslage
Der Bundesrat will die Durchführung von AHV, IV, Ergänzungsleistungen, Erwerbsersatzordnung und Familienzulagen digitalisieren. Zu diesem Zweck eröffnete er am 15. Dezember 2023 das Vernehmlas- sungsverfahren zum neuen Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS). Die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamt- schweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft und weitere Organisationen (Verbände, Konferenzen, Organisationen für Menschen mit Behinderungen etc.) wurden eingeladen, sich zum Gesetzesentwurf und erläuternden Bericht zum BISS zu äussern. Insgesamt wurden 83 Behörden und Organisationen angeschrieben. Das Vernehmlassungsverfahren dauerte bis zum 29. März 2024.
Gesamthaft wurden 67 Stellungnahmen, sowohl von eingeladenen als auch weiteren Vernehmlas- sungsteilnehmenden, eingereicht. Materiell äusserten sich 41 Stellungnahmen zum BISS.
Adressaten Eingeladen Eingegangen Zusätzliche Materielle Stellungnah- samt)
(Stellungnahmen be- Stellungnah- men zu Artikeln des treffend BISS insge- men BISS 1 Kantone (inkl. KdK) 271 2621
2 In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien 10 41
Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden,
3 3 11
Städte und Berggebiete 4 Verbände der Wirtschaft: 8 6 58
5 Weitere Organisationen / Durchführungsstellen 35 12 1310
Total 83 49 1841
Eine gemeinsame Stellungnahme haben die Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen (KKAK) und die Schweizerische Vereinigung der Verbandsausgleichskassen (VVAK) eingereicht. Teile dieser Stel- lungnahme sind in den Antworten von insgesamt 31 Teilnehmern der Vernehmlassung zu finden (18 von 26 Kantonen, 1 von 4 Parteien, 4 von 11 Verbänden der Wirtschaft sowie 8 von 25 weiteren Orga- nisationen). Auf die Stellungnahme der VVAK haben der Verband schweizerischer Holding- und Finanz- gesellschaften, die Arbeitgeber Banken, der Arbeitgeberverband Region Basel sowie der Kanton Neuchâtel verwiesen. Zahlreiche Kantone2, die SVP, einige Wirtschaftsverbände3 und weitere Organi- sationen4 haben in weiten Teilen gleich- oder ähnlich lautende Stellungnahmen abgegeben.
Die schweizerische Bankiervereinigung SBVg und die Swiss Fintech Innovations SFTI haben gleichlau- tende Stellungnahmen eingereicht. Im Weiteren stimmen die Stellungnahmen von Arbeitgeberverband Banken und Verband schweizerischer Holding- und Finanzgesellschaften inhaltlich überein, ebenso die Stellungnahmen der Organisationen für Blinde bzw. Sehbeeinträchtigte Personen (Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen SZBLIND, Schweizerischer Blindenbund SBb und Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband SBV).
In weiten Teilen gleichlautende Stellungnahmen haben die VZA und VZH eingereicht.
Der SVV hat in seiner Stellungnahme hinsichtlich technischer Anforderungen auf die Ausführungen der SUVA verwiesen.
1 Von der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) ist keine Stellungnahme eingegangen.
2 AG, AI, AR, BL, BS, FR, GL, GR, JU, LU, OW, NE, NW, SH, SO, SZ, TG, TI, VS, ZG
3 Arbeitgeber Banken, scienceindustries, Schweizerischer Gewerbeverband SGV, Verband schweizerischer Holding- und Finanzgesellschaften
4 Arbeitgeberverband Region Basel, Centre patronal, Fédération des Entreprises Romandes FER, IV-Stellenkonferenz IVSK, KKAK, VVAK, Vereinigung Zürcherischer Arbeitgeberorganisationen VZA, Arbeitgeber Zürich VZH