Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/65: Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS) · 34 Seiten

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Der vorliegende Bericht gibt Aufschluss über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Sämtli- che eingegangenen Stellungnahmen sind auf der folgenden Internetseite öffentlich zugänglich: Ver- nehmlassung EDI 2023/65.

2 Gegenstand der Vernehmlassung

Mit dem neuen Bundesgesetz BISS werden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, die digitale Kom- munikation der versicherten Personen und Dritten wie Behörden, Ärzten und anderen Leistungserbrin- gern mit den Sozialversicherungen der 1. Säule, der Familienzulagen und der Erwerbsersatzordnung zu ermöglichen. Das BISS ermöglicht dabei eine transparente, flexible und effiziente Regelung der Nut- zung von Informationssystemen für alle Sozialversicherungen der 1. Säule, der Familienzulagen und der Erwerbsersatzordnung sowie eine Vereinheitlichung der bestehenden gesetzlichen Grundlagen. Die elektronische Übermittlung wird für Behörden, Leistungserbringende und Rechtsvertretungen obligato- risch. Die versicherten Personen können dagegen wählen, ob sie mit der Durchführungsstelle digital oder auf dem Papierweg kommunizieren möchten.

Kernstück des BISS ist eine nationale elektronische Sozialversicherungsplattform (E-Sozialversiche- rungsplattform (E-SOP)). Diese soll Informationen möglichst einfach, einheitlich und transparent zur Verfügung stellen, zudem die Durchführung der Sozialversicherungen vereinfachen und den durchge- hend elektronischen Datenaustausch im Verwaltungsverfahren ermöglichen. Dank der Plattform können auch neue digitale Dienstleistungen für versicherte Personen und weitere Akteure der 1. Säule ange- boten werden. Die Geschäftsprozesse werden vereinheitlicht, effizienter und die Kosten der Durchfüh- rung tief gehalten, unter Einhaltung von Informationssicherheit und Datenschutz.

Die E-SOP soll von der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) als zentrales Einstiegsportal aufgebaut und betrieben werden. Die ZAS entwickelte sich in den letzten Jahren zur zentralen IT-Dienstleistungser- bringerin der 1. Säule und betreibt wichtige, schweizweit genutzte Informationssysteme.

3 Ergebnisse der Vernehmlassung

3.1 Zusammenfassung der Ergebnisse (Überblick) und allgemeine Würdigung der Vorlage

Die Digitalisierungsabsichten des Bundes befürworten alle Vernehmlassungsteilnehmende. Uneinigkeit besteht jedoch zur Umsetzung der Digitalisierung.

Knapp die Hälfte der Vernehmlassungsteilnehmenden (30 von 67) unterstützt die gewählte Stossrich- tung (6 von 26 Kantonen, 3 von 4 Parteien, Schweizerischer Städteverband, 6 von 11 Verbänden der Wirtschaft sowie 14 von 25 weiteren Organisationen), beantragen jedoch verschiedene Anpassungen.

Über die Hälfte der Vernehmlassungsteilnehmenden (37 von 67) lehnt die Stossrichtung ab, insbeson- dere die Schaffung eines neuen Gesetzes.

Unterschiedliche Ansichten bestehen im Wesentlichen bezüglich der gesetzlichen Verankerung der rechtlichen Grundlagen (vgl. nachstehend Ziffer 3.1.1), der Notwendigkeit einer gemeinsamen Plattform (Ziffer 3.1.2), dem Kreis der Versicherungen, welche die Plattform nutzen sollen bzw. müssen (Ziffer 3.1.3) und der Einbindung der Durchführungsstellen in den Digitalisierungsprozess (Ziffer 3.1.4).