Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/65: Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS) · 34 Seiten
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▪ Gegen eine gemeinsame Plattform sprechen sich 15 Vernehmlassungsteilnehmende aus (5 von 26 Kantonen, 1 von 4 Parteien, 1 von 11 Verbänden der Wirtschaft sowie 8 von 25 weiteren Organisationen). Diese wollen am bestehenden System festhalten.
3.1.3 Kreis der Versicherungen, welche die Plattform nutzen sollen bzw. müssen
Von den 64 Vernehmlassungsteilnehmenden, die sich zum Kreis der Versicherungen, welche die Platt- form nutzen sollen bzw. müssen, äussern, sind 14 mit dem Vorschlag der Sozialversicherungen der 1. Säule, Erwerbsersatzordnung und Familienzulagen einverstanden (3 von 26 Kantonen, 2 von 4 Par- teien, 2 von 11 Verbänden der Wirtschaft sowie 7 von 25 weiteren Organisationen).
Die überwiegende Mehrheit, nämlich 49 Vernehmlassungsteilnehmende, möchte weitere Sozialversi- cherungen einbinden (21 von 26 Kantonen, 1 von 4 Parteien, Schweizerischer Städteverband, 10 von 11 Verbänden der Wirtschaft sowie 16 von 25 weiteren Organisationen). Davon wollen 4 Vernehmlas- sungsteilnehmende alle Sozialversicherungen, die unter den Geltungsbereich des ATSG fallen (4 von 26 Kantonen), einbeziehen und 26 Vernehmlassungsteilnehmende alle Sozialversicherungen, ohne diese zu präzisieren6 (12 von 26 Kantonen, 1 von 4 Parteien, 3 von 11 Verbänden der Wirtschaft sowie 10 von 25 weiteren Organisationen). 5 Vernehmlassungsteilnehmende sprechen sich explizit für den Einbezug der 2. Säule aus (4 von 11 Verbänden der Wirtschaft sowie 1 von 25 weiteren Organisatio- nen). 14 Vernehmlassungsteilnehmende schlagen spezifische weitere Akteure vor: Kranken-, Unfall- und Militärversicherer, Arbeitslosenversicherer, die Ausgleichskassen hinsichtlich der Überbrückungs- leistungen für ältere Arbeitslose (ÜL), kommunale EL-Stellen, Konkurs- und Betreibungsämter, Sozial- behörden sowie Private und Treuhänder.
3.1.4 Einbindung der Durchführungsstellen in den weiteren Digitalisierungsprozess
39 Vernehmlassungsteilnehmende sind der Meinung, dass bei der Erarbeitung und Umsetzung der Di- gitalisierung die Durchführungsstellen und/oder weitere Stellen einbezogen werden müssen (18 von 26 Kantonen, 3 von 4 Parteien, 6 von 11 Verbänden der Wirtschaft sowie 12 von 25 weiteren Organisatio- nen). Einige Vernehmlassungsteilnehmende weisen insbesondere auf den Einbezug von Behinderten- organisationen oder IT-Unternehmen für die Erarbeitung der technischen Anforderungen und Schnitt- stellen sowie der Barrierefreiheit und leichten Sprache (eCH-0059-Standards) hin.
4 Vernehmlassungsteilnehmende schlagen für das weitere Vorgehen einen runden Tisch des Bundes- rates mit allen Sozialversicherungen vor (1 von 26 Kantonen, 1 von 4 Parteien, 1 von 11 Verbänden der Wirtschaft sowie 1 von 25 weiteren Organisationen).
6 Es ist unklar, ob auch die 2. Säule gemeint ist.