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Vernehmlassung 2023/75: Verordnung über das automatisierte Fahren (AFV) und Verordnung über die Finanzhilfen zur Förderung neuartiger Lösungen für den Verkehr auf öffentlichen Strassen (ÖStFV) · 30 Seiten
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Verordnung über das automatisierte Fahren «%ASFF_YYYY_ID»
Anhang (Art. 39a)
Änderung anderer Erlasse
Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert:
1. Signalisationsverordnung vom 5. September 197931
Art. 62 Abs. 8
8 Das Signal «Fahrzeuge mit einem Automatisierungssystem» (4.91bis) wird bei allen Zufahrten und Zugängen zu Parkierungsflächen angebracht, die für das automatisierte Parkieren genehmigt sind.
Anh. 2, Ziff. 4.91bis
4.91bisFahrzeuge mit einem Au-
tomatisierungssystem
(Art. 62)
2. Verordnung vom 19. Juni 199532 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge
Art. 33 Abs. 2 Bst. a Ziff. 5
2 Es gelten die folgenden Prüfungsintervalle:
a. erstmals ein Jahr nach der ersten Inverkehrsetzung, dann jährlich:
5. führerlose Fahrzeuge;
31 SR 741.21
32 SR 741.41