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Vernehmlassung 2023/75: Verordnung über das automatisierte Fahren (AFV) und Verordnung über die Finanzhilfen zur Förderung neuartiger Lösungen für den Verkehr auf öffentlichen Strassen (ÖStFV) · 30 Seiten
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Verordnung über das automatisierte Fahren «%ASFF_YYYY_ID»
beeinträchtigende Verwendung des Automatisierungssystems nicht mehr gegeben sind.
2. Abschnitt: Fahrmodusspeicher von Fahrzeugen mit Übernahmeaufforderung
Art. 23
Der Fahrmodusspeicher von Fahrzeugen mit Übernahmeaufforderung muss im Rahmen von Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe a die folgenden Ereignisse aufzeichnen:
a. die Aktivierung des Automatisierungssystems;
b. die Deaktivierung des Automatisierungssystems und deren Grund:
1. Betätigung einer speziellen Vorrichtung für die Deaktivierung des Systems durch die Fahrzeugführerin oder den Fahrzeugführer,
2. Übersteuerung durch Betätigung der Fahrzeuglenkung,
3. Übersteuerung durch Gaspedalbetätigung bei gehaltener Lenkanlage, oder
4. Übersteuerung durch Abbremsen bei gehaltener Lenkanlage;
c. die Übernahmeaufforderung und deren Grund:
1. geplantes Ereignis,
2. ungeplantes Ereignis,
3. Fahrzeugführerin oder Fahrzeugführer nicht verfügbar,
4. Fahrzeugführerin oder Fahrzeugführer nicht anwesend oder nicht angegurtet,
5. Systemfehler,
6. Systemübersteuerung durch Bremsen,
7. Systemübersteuerung durch Gaspedalbetätigung, oder
8. manuelle Betätigung des Richtungsblinkers;
d. das Unterdrücken oder Abschwächen von Eingriffen der Fahrzeugführerin oder des Fahrzeugführers durch das Automatisierungssystem.
4. Kapitel: Fahrzeuge mit einem Automatisierungssystem zum Parkieren
1. Abschnitt: Rechte und Pflichten beim automatisierten Parkieren
Art. 24
1 Fahrzeuge dürfen nur innerhalb von Parkierungsflächen automatisiert parkiert werden, die genehmigt und mit dem Signal «Fahrzeuge mit einem