Vorlage

Vernehmlassung 2023/75: Verordnung über das automatisierte Fahren (AFV) und Verordnung über die Finanzhilfen zur Förderung neuartiger Lösungen für den Verkehr auf öffentlichen Strassen (ÖStFV) · 30 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 2Fedlex · Vorlage

Verordnung über das automatisierte Fahren «%ASFF_YYYY_ID»

d. führerloses Fahrzeug: Fahrzeug mit einem Automatisierungssystem, das dazu bestimmt ist, zumindest bestimmte Fahrstrecken von ihrem Ausgangs- bis zum Endpunkt ohne Vorhandensein einer Fahrzeugführerin oder eines Fahrzeugführers zurückzulegen.

2. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen

1. Abschnitt: Anforderungen an Fahrzeuge mit einem Automatisierungssystem

Art. 3 Allgemeine Anforderungen

1 Das Automatisierungssystems muss:

a. das Fahrzeug in Längs- und Querrichtung führen können;

b. die Fahrzeugsysteme betätigen können, die für die Fahrt sowie gegebenenfalls für die sichere Rückübernahme der Bedienung durch die Fahrzeugführerin oder den Fahrzeugführer erforderlich sind;

c. jederzeit und einfach deaktiviert werden können;

d. unmissverständliche Rückmeldungen machen können;

e. einfach zu bedienen sein;

f. über ein Unfallvermeidungssystem verfügen;

g. über Schutzvorkehrungen gegen unrechtmässige Einwirkungen durch Dritte verfügen.

2 Es muss während seiner gesamten Betriebsdauer, sobald es aktiviert ist:

a. die Fahrzeugbedienung im jeweiligen bauartbedingten Einsatzbereich dauernd, umfassend und zuverlässig übernehmen;

b. alle für die Fahraufgabe massgeblichen Verkehrsregeln einhalten;

c. die Grenzen des bauartbedingten Einsatzbereichs und, bei führerlosen Fahrzeugen, zusätzlich des genehmigten Einsatzbereichs (Art. 39 Abs. 1) erkennen und einhalten;

d. alle technischen Störungen, die die Fahrzeugbedienung durch das Automatisierungssystem beeinträchtigen, erkennen;

e. ein allfällig erforderliches menschliches Eingreifen mit ausreichender Zeitreserve anzeigen;

f. ein Manöver zur Risikominimierung einleiten, wenn:

1. es die Grenzen seines bauartbedingten Einsatzbereichs erreicht und bei Fahrzeugen mit Übernahmeaufforderung auf eine Übernahmeaufforderung nicht reagiert wird,

2. eine schwerwiegende Störung des Fahrzeugs oder des Automatisierungssystems auftritt;