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Vernehmlassung 2023/99: Änderung des Bundesgesetzes über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (FinfraG) · 28 Seiten

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Bundesgesetz

Art. 93 Abs. 2 Einleitungssatz und Bst. a

Als finanzielle Gegenparteien gelten:

a. Banken nach Artikel 1a und Personen nach Artikel 1b BankG9;

Art. 94a Erklärung über die Parteieigenschaft

Eine Gegenpartei darf davon ausgehen, dass die Erklärung ihrer Gegenpartei über deren Parteieigenschaft richtig ist, sofern keine widersprechenden Hinweise bestehen.

Art. 95 Erfüllung von Pflichten und Bestimmung der Parteieigenschaft nach

ausländischem Recht

1Die Pflichten dieses Kapitels gelten auch dann als erfüllt, wenn:

a. sie nach ausländischem Recht erfüllt werden, das von der FINMA als gleichwertig anerkannt worden ist; und

b. eine zur Erfüllung des Geschäfts beanspruchte ausländische Finanzmarktinfrastruktur von der FINMA anerkannt worden ist.

2Ausländisches Recht, das von der FINMA als gleichwertig anerkannt worden ist, ist auch für die Bestimmung der Parteieigenschaft der Gegenparteien massgebend.

Art. 95a Erfüllung von Pflichten bei Geschäften mit einer ausländischen

Gegenpartei

1Folgende Pflichten dieses Kapitels gelten bei Geschäften mit einer ausländischen Gegenpartei, wenn sie diesen Pflichten unterstehen würde, sofern sie ihren Sitz in der Schweiz hätte:

a. Abrechnungspflicht (Art. 97–103);

b. Pflicht zur Minderung des operationellen Risikos und des Gegenparteirisikos (Art. 108);

c. Pflicht zum Austausch von Sicherheiten (Art. 110);

d. Pflicht zum Handel über Handelsplätze und organisierte Handelssysteme (Art. 112–115).

2Die Pflichten nach Absatz 1 müssen nicht erfüllt werden, sofern die ausländische Gegenpartei:

a. ihren Sitz in einem Staat hat, dessen Recht von der FINMA als gleichwertig

Vernehmlassunganerkannt worden ist; und

b. nach dem Recht dieses Staates diese Pflichten nicht erfüllen muss.

3Können die Pflichten dieses Kapitels ohne Mitwirkung der ausländischen Gegenpartei erfüllt werden, so sind sie auf jeden Fall zu erfüllen.

9 SR 952.0