Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/80: 23.462 n Pa. Iv. Grossen Jürg. Klare Spielregeln für Bundesunternehmen im Wettbewerb mit Privaten · 29 Seiten
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(UVEK) an, im Rahmen der Revision der Postgesetzgebung eine Anpassung des Quersubventionierungsverbotes zu prüfen. Da derzeit allerdings keine klare Absicht erkennbar ist, die Wirksamkeit des Verbots substanziell zu stärken, will die Kommission mit dieser Vorlage parallel aktiv werden.
3.2 Gewählte Lösung
3.2.1 Präzisierung des Unternehmenszwecks
Wie dargelegt will die Kommission den Tätigkeitsbereich der Post deutlich einschränken und deshalb den Unternehmenszweck neu formulieren: Zusätzliche Tätigkeiten sollen künftig entweder zur gleichen Wertschöpfungskette wie die Haupttätigkeit gehören oder einen engen Zusammenhang zu den gesetzlichen Hauptaufgaben aufweisen müssen. Dies beschränkt die Tätigkeiten auf Neben- bzw. Hilfstätigkeiten, welche das Kerngeschäft, nämlich die Postbeförderung, sinnvoll ergänzen oder partiell leicht variieren. Digitale Teilleistungen sind im Rahmen der im Unternehmenszweck definierten Tätigkeiten zulässig, sofern sie als alternative Zustellform die physische Zustellung ergänzen.
Der Mitteleinsatz soll verhältnismässig sein. Damit will die Kommission sicherstellen, dass der finanzielle Aufwand in einem vernünftigen Verhältnis zum generierten Mehrwert steht. So sollen Verluste vermieden werden, die die Erbringung der Hauptaufgaben finanziell und operativ bedrohen könnten.
Die Beschränkung auf Neben- bzw. Hilfstätigkeiten, die einen sachlichen Bezug zu den Hauptaufgaben aufweisen müssen, bezieht sich auch auf die Finanzdienstleistungen und die Mobilitätsdienstleistungen der Post.
Der Kommission ist es ein Anliegen, dass in einer zunehmend digitalisierten Welt vertrauensbasierte digitale Infrastrukturen zur Verfügung stehen. Entsprechend sieht ihr Vorentwurf die Möglichkeit vor, dass die Post digitale Plattformen betreibt. Deren Ziel ist nicht der Vertrieb eigener digitaler Dienstleistungen, sondern vielmehr die Bereitstellung einer digitalen Infrastruktur, über welche private Unternehmen ihre Dienstleistungen via Drittzugang vertreiben können. Zudem ermöglicht die neue Definition des Unternehmenszwecks die effiziente Auslastung der bestehenden Infrastruktur.
Die Minderheit möchte der Post im Hinblick auf die digitale Souveränität der Schweiz eine zentrale Rolle verschaffen, dies auch vor dem Hintergrund der digitalen Transformation, der Innovationsfähigkeit und der «Strategie Digitale Schweiz»12 des Bundesrates. Sie will deshalb die entsprechenden Möglichkeiten der Post erweitern und nicht begrenzen. Digitale Daten müssten von der Post vertrauenswürdig und sicher übermittelt werden können. In diesem Sinn will die Minderheit der Post deshalb erlauben, nicht nur die digitalen Plattformen zu betreiben, sondern auch digitale Dienstleistungen darüber zu erbringen. Gerade für kleinere Unternehmen sei das von grossem Interesse. In der von der Kommissionsmehrheit geplanten Anpassung wird der
12 Siehe etwa Strategie Digitale Schweiz 2025 gemäss BRB vom 13.12.2024