Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/80: 23.462 n Pa. Iv. Grossen Jürg. Klare Spielregeln für Bundesunternehmen im Wettbewerb mit Privaten · 29 Seiten
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Übereinstimmung mit den strategischen Zielen des Bundesrates dokumentieren, sodass der Eigner seine Aufsichts- und Steuerungsfunktion wirksam wahrnehmen kann.
2.4 Weitere Arbeiten zur vorliegenden Thematik
Im Zusammenhang mit der vorliegenden Thematik hat das Parlament dem Bundesrat mehrere weitere Aufträge erteilt:
- Motion 20.4328 («Service public stärken»): Deren Umsetzung ruht zurzeit.
- Motion 21.4595 («Akquisitionen innerhalb des Leistungsauftrags halten»): Der Bundesrat hat am 13. August 2025 beschlossen, in Umsetzung der Motion die strategischen Ziele der Post betreffend Akquisitionen bis Ende Juni 2026 anzupassen. Zudem sollen mit der Revision der Postgesetzgebung der Unternehmenszweck im Postorganisationsgesetz vom 17. Dezember 20106 (POG) präzisiert sowie ein individueller Rechtsschutz zur Überprüfung einer allfälligen Überschreitung des Unternehmenszwecks eingeführt werden (vgl. unten).
- Motionen 20.3531 und 20.3532 («Fairerer Wettbewerb gegenüber Staatsunternehmen»): Der Bundesrat hat die Corporate Governance-Leitsätze bereits angepasst, die entsprechenden Erläuterungen werden noch folgen.
- Motion 22.4563 («Eindämmung unfairer Konkurrenz durch Bundesbetriebe»): Sie ist in der Kommission des Zweitrats hängig, ihre Beratung wurde in Erwartung der Vorschläge zur Umsetzung der vorliegenden parlamentarischen Initiative jedoch ausgesetzt.
Ausserdem hat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) im Zusammenhang mit der Prüfung der Kosten- und Leistungsrechnung der Post und des Quersubventionierungsverbots am 30. April 2025 einen Bericht7 vorgelegt, in dem sie moniert, die heutige Gesetzgebung im Zusammenhang mit dem Quersubventionierungsverbot sei unzulänglich.
Unter der Federführung des BAKOM laufen Arbeiten zur künftigen Ausgestaltung der Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten, wobei in einem ersten Schritt die Postverordnung vom 29. August 20128 (VPG) und in einem zweiten Schritt die Postgesetzgebung (PG und POG) angepasst werden soll. Die Vernehmlassung zur vorgezogenen Revision der VPG wurde am 16. April 2025 eröffnet, die revidierten Bestimmungen sollen per 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt werden. Die Eckwerte für die Revision der Postgesetzgebung (insb. betr. Grundversorgung) hat der Bundesrat am 13. August 2025 festgelegt. Die geplante POG-Revision umfasst eine Präzisierung
6 SR 783.1
7Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle EFK vom 30. April 2025, Modell der Kos-
ten- und Leistungsrechnung: Schweizerische Post AG (EFK-24336)