Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/80: 23.462 n Pa. Iv. Grossen Jürg. Klare Spielregeln für Bundesunternehmen im Wettbewerb mit Privaten · 29 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 26Fedlex · Erläuternder Bericht

Möglichkeit geschaffen, wie sich Private gegen potenziell unzulässige Tätigkeiten der Post zur Wehr setzen können. Insgesamt erhöht sich dadurch die langfristige Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer Unternehmen, was sich positiv auf den Wirtschaftsstandort Schweiz auswirkt. Demgegenüber würde der Minderheitsantrag zur Abmilderung des Quersubventionierungsverbots das Verbot weitgehend wirkungslos belassen, wodurch potenzielle Wettbewerbsverzerrungen weiterhin bestehen bleiben könnten.

Post

Die Post darf gewisse Dienstleistungen ausserhalb der Grundversorgung möglicherweise nicht mehr anbieten. Davon könnten sämtliche Geschäftsbereiche betroffen sein, also Logistik-, Kommunikations- und Mobilitätsservices sowie die PostFinance. Der Wegfall einzelner Tätigkeiten würde nicht nur zu Umsatzverlusten führen, sondern könnte auch Verbundeffekte beeinträchtigen, etwa durch eine geringere Attraktivität der Post als Anbieterin integrierter Lösungen. Bis sich insbesondere im Bereich des individuellen Rechtsschutzes eine gefestigte Rechtsprechung etabliert hat, ist zudem mit einer gewissen Rechtsunsicherheit zu rechnen.

Gemäss den letzten Jahresberichten der PostCom betrifft das verschärfte Quersubventionierungsverbot insbesondere die PostFinance sowie bestimmte Tätigkeiten in den Bereichen Kommunikations- und Logistikservices. Seit 2017 weist das regulatorische Gesamtergebnis der Dienstleistungen ausserhalb der Grundversorgung durchgehend ein Defizit auf. Mehrere selbstgewählte Tätigkeiten in den genannten Bereichen konnten ihre Zusatzkosten nicht durch Umsatzerlöse decken – darunter voraussichtlich auch digitale Angebote, die die Post in den letzten Jahren stark ausgebaut hat. Auch im Bereich der Mobilitätsservices besteht derzeit ein Defizit im regulatorischen Gesamtergebnis (2023: –22 Millionen Franken, 2024: –4 Millionen Franken). Gemäss Einschätzung der Post dürfte sich dieses Ergebnis in den kommenden Jahren jedoch ausgleichen.

Bei der PostFinance sind die detaillierten Auswirkungen schwer abschätzbar. Aufgrund regulatorischer Einschätzungen (Kredit- und Hypothekarvergabeverbot) kann die PostFinance ihre Eigenkapitalkosten nicht aus dem laufenden Geschäft decken. Eine Verschärfung des Quersubventionierungsverbots könnte daher dazu führen, dass sich das Geschäftsmodell auf die Grundversorgung reduziert und künftig Finanzierungsbeiträge durch den Bund erforderlich werden. Auch die Auswirkungen auf regulatorische Anforderungen wie Eigenmittel und Liquidität sind derzeit unklar.

Positiv zu vermerken ist, dass der Pauschalnachweis künftig teilweise einfacher erbracht werden kann, da die PostFinance vom Nachweis ausgeschlossen ist. Erste Berechnungen zeigen, dass der Pauschalnachweis mit der neuen Regelung in den letzten Jahren zweimal erfüllt worden wäre. Zudem könnte der Bund prüfen, ob er für ausgewählte Dienstleistungen von öffentlichem Interesse – etwa das elektronische Patientendossier (EPD) oder E-Voting – eine Abgeltung vorsieht, sofern deren Zusatzkosten nicht gedeckt werden können. Solche Abgeltungen erfolgen heute bereits im Bereich der Grundversorgung im regionalen Personenverkehr.

Alternativ müsste die Post allenfalls die Preise für gewisse selbstgewählte Tätigkeiten erhöhen oder neue profitable Geschäftsfelder ausserhalb der Grundversorgung er-