Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/80: 23.462 n Pa. Iv. Grossen Jürg. Klare Spielregeln für Bundesunternehmen im Wettbewerb mit Privaten · 29 Seiten

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nicht mehr vom Unternehmenszweck abgedeckt sind. Zudem sind einige dieser digitalen Dienstleistungen (noch) nicht kostendeckend. Eine Verschärfung des Quersubventionierungsverbots könnte daher zur Folge haben, dass diese Dienstleistungen eingestellt werden müssen.

Die PostCom müsste zusätzliche finanzielle Ressourcen für einen signifikanten Ausbau des Fachsekretariats erhalten. Einerseits wäre die PostCom neu für die Überprüfung der Einhaltung des Unternehmenszwecks zuständig. Ihr würden damit neue Aufgaben zukommen. Andererseits würde die wirksamere Ausgestaltung des Quersubventionierungsverbots zusätzlichen Prüfaufwand bedeuten. Mit der aktuellen Regelung konnte die PostCom Einzelfallprüfungen relativ oberflächlich durchführen, da das Stand-alone-Kosten-Kriterium nie erfüllt war. Eine Anpassung der Regelung würde eine wesentlich detailliertere und aufwändigere Prüfung erfordern und eine entsprechende Ausweitung der Ressourcen der PostCom voraussetzen. Zudem wäre eine Ausweitung der Kompetenzen in den Bereichen Finanzdienstleistungen, digitale Dienstleistungen sowie Personentransport zwingend notwendig. Gleichzeitig wird die Prüfmethodik vereinfacht, da künftig keine Berechnung der Stand-alone-Kosten notwendig ist. Dies reduziert die Komplexität und den Aufwand der Prüfung. Die Mehrkosten würden in Form von Verwaltungsgebühren an die Post oder die gesuchstellenden Wettbewerber weiterverrechnet.

Demgegenüber hätten die beiden Minderheitsanträge voraussichtlich keine oder geringfügigere Auswirkungen für den Bund. Der Antrag zur Abmilderung des Quersubventionierungsverbots schlägt eine Definition vor, die im Kern der geltenden Regelung entspricht, weshalb keine finanziellen Auswirkungen für den Bund zu erwarten sind. Auch der Antrag zur Erweiterung des Unternehmenszwecks dürfte mit geringeren Auswirkungen als die Mehrheitsvorlage einhergehen, da die meisten digitalen Dienstleistungen der Post durch die vorgeschlagene Formulierung weiterhin abgedeckt wären.

6.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

Diese Vorlage hat keine nennenswerten Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete.

6.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Private Unternehmen

Diese Vorlage – insbesondere die Einschränkung des Unternehmenszwecks und des Quersubventionierungsverbots – reduziert potenzielle Wettbewerbsverzerrungen zwischen der Post und Privaten. Dies kann auf den Märkten, wo die beiden in Konkurrenz stehen, zu einem wirksameren Wettbewerb führen – und damit tendenziell zu mehr Innovation und Effizienz. Zudem wird durch die Einführung des Rechtsschutzes eine