Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/80: 23.462 n Pa. Iv. Grossen Jürg. Klare Spielregeln für Bundesunternehmen im Wettbewerb mit Privaten · 29 Seiten
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PostFinance als systemrelevante Bank und der Zinsentwicklung abhängig und wird weniger schwanken. Die Dienstleistungen der PostFinance unterliegen aber weiterhin der Einzelfallprüfung, falls der Pauschalnachweis nicht erfüllt ist. Quersubventionierungen von Finanzdienstleistungen ausserhalb der Grundversorgung durch Monopolgewinne bleiben damit weiterhin verboten.
Antrag der Minderheit
Eine Minderheit beantragt, die vorgeschlagene Definition einer unzulässigen Quersubventionierung um ein drittes Kriterium zu ergänzen. Dieses Kriterium entspricht im Wesentlichen Artikel 48 Absatz 1 Buchstabe b VPG. Der Begriff der Standalone-Kosten ist in Artikel 1 Buchstabe h VPG definiert. Er umfasst die Kosten einer Dienstleistung, wenn nur diese angeboten würde. Das heisst, es handelt sich um jene Kosten, die entstehen würden, wenn die Post ausschliesslich den reservierten Dienst oder eine spezifische Dienstleistung innerhalb des reservierten Dienstes anbieten würde.
6 Auswirkungen
6.1 Auswirkungen auf den Bund
Die Anpassung hätte voraussichtlich insgesamt negative indirekte Auswirkungen auf den Bundeshaushalt, deren Höhe ist aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzbar. Eine Einschränkung des Unternehmenszwecks sowie eine Verschärfung des Quersubventionierungsverbots führen dazu, dass die Post (inkl. PostFinance) gewisse Dienstleistungen ausserhalb der Grundversorgung nicht mehr anbieten darf. Auch wenn die selbstgewählten Tätigkeiten ihre regulatorischen Kosten in den letzten Jahren nicht deckten, könnte dies zu tieferen Gewinnausschüttungen an den Bund führen. Denn einige dieser Dienstleistungen dürften ausserhalb der regulatorischen Sicht positive Deckungsbeiträge erwirtschaften und damit das Betriebsergebnis des Postkonzerns stützen. Längerfristig könnten sich die negativen Effekte verstärken, da die unternehmerische Entwicklung der Post erheblich eingeschränkt würde. Insgesamt könnte dadurch das Ergebnispotential der Post reduziert und die eigenwirtschaftliche Finanzierung der Grundversorgung beeinträchtigt werden. In der Folge wäre mit einer eingeschränkten Dividendenfähigkeit der Post zu rechnen, Subventionen des Bundes an die Post könnten erforderlich werden. Zudem könnte der Wert der Bundesbeteiligung an der Post sinken. Gleichzeitig könnte die Einschränkung des Unternehmenszwecks bedeutende Investitionen in risikobehaftete Geschäftsfelder reduzieren.
Die Erreichung der strategischen Ziele des Bundesrates könnte beeinträchtigt werden. Der Bundesrat legt die strategischen Ziele alle vier Jahre neu fest. In den strategischen Zielen 2025–2028 hat der Bundesrat nach Konsultation der Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen beider Räte verankert, dass die Post im Bereich des Informations- und Datenverkehrs zeitgemässe Leistungen anbieten soll. Damit soll die Post zur Erfüllung der Bedürfnisse der digitalisierten Gesellschaft und Wirtschaft nach sicherer und effizienter Kommunikation beitragen. Die Post hat in den letzten Jahren digitale Dienstleistungen in einem neuen Unternehmenssegment zusammengeführt und ausgebaut. Es ist davon auszugehen, dass einige dieser Dienstleistungen künftig