Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/80: 23.462 n Pa. Iv. Grossen Jürg. Klare Spielregeln für Bundesunternehmen im Wettbewerb mit Privaten · 29 Seiten
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In den Augen der Kommission greift das Quersubventionierungsverbot bei der Post nicht genug; das will sie mit ihrer Vorlage ändern. Bei der Swisscom ist die Ausgangslage grundlegend anders, weil die Grundversorgung dort nur etwa 1 Prozent der Geschäftstätigkeit ausmacht. Sie umfasst den öffentlichen Telefondienst, einen Zugangsdienst zum Internet und Dienste für Menschen mit einer Behinderung. Bei der entsprechenden Ausschreibung war die Swisscom die einzige Bewerberin; sie erbringt die Leistung gratis. Hier erübrigt sich zum jetzigen Zeitpunkt ein korrigierendes Eingreifen des Gesetzgebers. Auch bei den SBB sieht die Kommission keinen konkreten Handlungsbedarf, diese bewegen sich grundsätzlich im Grundversorgungsauftrag. Einzig im Bereich der Immobilien stellen sich möglicherweise einige Fragen, wobei aber die SBB nach Ansicht der Kommission für die Privatwirtschaft keine Konkurrenz sind. Auch die SBB werden deshalb vorliegend vorerst ausgeklammert.
2.3 Spezifische Situation der Post
Die klassischen Ertragssäulen der Post, insbesondere die physischen Produkte wie der Brief, verlieren aufgrund der stark sinkenden Nachfrage rasant an Ertragskraft. Auch die Nachfrage nach Schalterdienstleistungen im Logistikbereich und im Bereich des Barzahlungsverkehrs ist stark rückläufig. Damit gehen Skaleneffekte verloren, die Stückkosten steigen und die Post droht die wirtschaftliche Grundlage ihres Erfolgs zu verlieren. Die PostFinance ist in ihrem Geschäftsmodell regulatorisch eingeschränkt (Kredit- und Hypothekarvergabeverbot); sie kann deshalb nur begrenzt auf externe Veränderungen reagieren und ihre Ertragsbasis nicht flexibel anpassen. Auf diese Herausforderungen hat die Post unter Einhaltung der geltenden Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen mit strategischen Massnahmen reagiert, insbesondere mit Preis- und Effizienzmassnahmen und dem Aufbau neuer Geschäftsfelder.
Wenn auch die bisher getätigten Akquisitionen der Post den in den strategischen Zielen festgelegten Kriterien entsprechen, so wirft die Weiterentwicklung der Geschäftstätigkeit der Post in Bereiche ausserhalb der verschiedenen Grundversorgungsaufträge doch ordnungspolitische Fragen auf. Der Bundesrat hat deshalb im Rahmen der Beurteilung der Zielerreichung der Post im Geschäftsjahr 2024 gefordert, dass einerseits die neu aufgebauten Aktivitäten der Post – insbesondere diejenigen im digitalen Bereich – so rasch wie möglich die Gewinnschwelle überschreiten und andererseits allfällige weitere Akquisitionen zurückhaltend erfolgen sollten, zumal die neuen digitalen Dienstleistungen erst wenig zur Kompensation des Nachfragerückgangs im klassischen Postgeschäft beizutragen vermochten.
In Anbetracht der grossen Resonanz, die Unternehmenszukäufe der Post in Parlament und Öffentlichkeit ausgelöst haben, hat der Bundesrat im Januar 2025 ausserdem ein weiteres Element zu den strategischen Zielen für die Post hinzugefügt: Ihre Akquisitionen müssen mit dem gesetzlichen Unternehmenszweck konform sein und dürfen den Wettbewerb nicht in unzulässiger Weise einschränken. Materiell ändert sich dadurch zwar nichts, die Erwähnung in den strategischen Zielen verpflichtet die Post jedoch, dem Eigner gegenüber explizit Rechenschaft abzulegen: Vor jeder strategisch bedeutsamen Veränderung des Beteiligungsportfolios muss der Verwaltungsrat die