Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/80: 23.462 n Pa. Iv. Grossen Jürg. Klare Spielregeln für Bundesunternehmen im Wettbewerb mit Privaten · 29 Seiten

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betrachteten Bundesbetriebe gleichermassen passen würde, sondern dass vielmehr jeder Bundesbetrieb einzeln analysiert und die Reglementierung gegebenenfalls anschliessend auch einzeln angepasst werden muss. Am 5. Juni 2025 verabschiedete die Subkommission ihren Vorentwurf zur Einengung des Unternehmenszwecks, zur Einführung eines Rechtsschutzes und zur Verschärfung des Quersubventionierungsverbots sowie die entsprechenden Erläuterungen zuhanden der Plenarkommission.

Die WAK-N beriet diesen Vorentwurf am 18. August 2025. Sie trat mit 17 zu 7 Stimmen ohne Enthaltung darauf ein und verabschiedete ihren Vorentwurf mit 14 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Gleichzeitig beschloss die Kommission, die Vernehmlassung zu ihrer Vorlage zu eröffnen.

Ein Antrag auf Sistierung des Geschäfts bis zum Abschluss der vom Bundesrat angekündigten Revision der Postgesetzgebung wurde mit 14 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt. Ebenso unterlagen ein Antrag auf Ausweitung des Unternehmenszwecks hin zu einem digitalen Service public (14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen) sowie ein Antrag auf Abmilderung des Quersubventionierungsverbots (18 zu 7 Stimmen). Dazu liegen jeweils Minderheitsanträge vor.

2 Ausgangslage

Im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative 23.462 stellen sich zwei grundsätzliche Fragen: 1. Wo sollen oder dürfen Bundesunternehmen tätig sein?

2. Wenn sie auf Wettbewerbsmärkten tätig sind: Wie können Wettbewerbsverzerrungen wirksam vermieden werden? Letztlich geht es darum, dafür zu sorgen, dass öffentliche Unternehmen den Wettbewerb nicht verhindern bzw. dass sie nicht einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber Privaten haben.

Weder die Post noch die Swisscom oder die SBB verfügen zwar über explizite Staatsgarantien, eine staatliche Beteiligung geht jedoch grundsätzlich mit einer impliziten Staatsgarantie einher. Dies kann sich etwa in einer besseren Bewertung durch Ratingagenturen und tieferen Finanzierungskosten am Markt oder auch in tieferen Eigenkapitalkosten (z. B. in Form von tiefen Renditeerwartungen durch den Eigner) niederschlagen. Hinzu kommen (historische) Vorteile beim Zugang zu umfangreicher, teils exklusiver Infrastruktur wie Logistik- und Schienennetze oder Filialen und Fahrzeugflotten sowie beim Zugriff auf grosse Mengen an Kundendaten, die beispielsweise für datenbasierte Dienstleistungen und Innovation genutzt werden können. Die Post hat somit einige strukturelle Wettbewerbsvorteile, insbesondere was die Infrastruktur, den Datenzugang und die staatliche Absicherung angeht.

2.1 Grundversorgungsauftrag und selbstgewählte Tätigkeiten

Der Staat soll grundsätzlich nur diejenigen Leistungen erbringen, die nicht durch einen funktionierenden privat organisierten Markt erbracht werden können. Verfassungsrechtlich ist ein Marktversagen aber nicht zwingend, damit der Staat sich wirtschaftlich betätigen kann. Die Grundversorgungsaufträge der Bundesunternehmen