Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/80: 23.462 n Pa. Iv. Grossen Jürg. Klare Spielregeln für Bundesunternehmen im Wettbewerb mit Privaten · 29 Seiten

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Übersicht

Mit dieser Vorlage sollen die Rahmenbedingungen für das Handeln der Post im Wettbewerb mit Privaten angepasst werden. Ziel ist es, den Unternehmenszweck so zu präzisieren, dass gesetzlich klar geregelt ist, in welchen Geschäftsbereichen die

Post tätig sein darf. Um dort, wo sie tätig sein darf, einen möglichst fairen Wettbe-

werb zu gewährleisten, soll das Quersubventionierungsverbot verschärft werden.

Ausgangslage

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) erachtet es als notwendig, die Leistungen, die Bundesunternehmen im Wettbewerb mit Privaten erbringen dürfen, gesetzlich präziser zu regeln. Sie will Rahmenbedingungen schaffen, die einen fairen Wettbewerb zwischen Bundesunternehmen und Privaten gewährleisten. Zu diesem Zweck hat die von der WAK-N eingesetzte Subkommission zunächst untersucht, bei welchen bundesnahen Unternehmen sie den Wettbewerb beeinträchtigt sieht. Sie hat in einem ersten Schritt entschieden, sich bei ihren Arbeiten auf die Post, die Swisscom und die SBB zu konzentrieren, ist dann aber zum Schluss gekommen, der grösste Handlungsbedarf bestehe bei der Post. Sie hat deshalb beschlossen, ihre Arbeiten vorerst auf die Post zu beschränken.

Inhalt der Vorlage

Die WAK-N möchte den gesetzlichen Rahmen für die selbstgewählten Tätigkeiten der Post mit drei Massnahmen wettbewerbsfreundlicher ausgestalten. Mit einer Präzisierung des Unternehmenszwecks (die Bereiche, in denen die Post tätig sein darf) und der Aufnahme eines Rechtsschutzes für Mitbewerber der Post im Postorganisationsgesetz soll einerseits Rechtssicherheit darüber geschaffen werden, welche selbstgewählten Tätigkeiten die Post erbringen darf. Mit der Verschärfung des Quersubventionierungsverbots auf Stufe Postgesetz (statt Postverordnung) soll andererseits sichergestellt werden, dass die Post im Bereich der selbstgewählten Tätigkeiten möglichst nicht über unfaire Wettbewerbsvorteile gegenüber Privaten verfügt.

Eine Minderheit der Kommission hält es vor dem Hintergrund der am 13. August 2025 angekündigten Revision des Postgesetzes nicht für angezeigt, dass das Parlament parallel zum Bundesrat tätig wird, und beantragt die Sistierung der Arbeiten bis nach dem Abschluss der Revision der Postgesetzgebung. Eine weitere Minderheit möchte der Post in Bezug auf die Digitalisierung und die entsprechende Innovationsfähigkeit grösseren Spielraum verschaffen, eine dritte Minderheit schliesslich möchte beim Quersubventionierungsverbot weniger weit gehen, als es die Mehrheit vorschlägt.