Rapport sur les résultats

Consultation 2011/25: Révisions dans le domaine des denrées alimentaires et des objets usuels · 696 pages

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Schweizerischer Bäcker- 22.2 a Eine Einteilung der Lebensmittel in „gute“ und "schlechte" Produkte Bisherige Reihenfolge der Nährstoffe bei der Nährwertdeklaration Konditorenmeister-Verband ist wenig sinnvoll bzw. den Konsumenten nicht dienlich. Der Um- belassen.

fang der geforderten Angaben schiesst über das Ziel, bzw. Sinn

und Zweck hinaus. Es besteht damit die Gefahr, dass Konsumen-

ten der Kennzeichnung noch weniger Beachtung schenken. Des-

sen ungeachtet wird den Betrieben, insbesondere den KMU ein

damit sinnloser und nicht verhältnismässiger – jedoch zeit- und

kostenintensiver – Mehraufwand auferlegt.

Bemerkung zum Salz: Es wird immer wieder Studien geben, die

keinen direkten Zusammenhang von erhöhtem Salzkonsum und Salz durch Speisesalz ersetzen

den bekannten Risiken finden

Verband der Kantonschemi- 22.2 a “1. Fett (gesättigte Fettsäuren, einfach ungesättigte Fettsäuren, Die Klammerangabe hinter Fett ist zu streichen:

ker der Schweiz (VKCS) mehrfach ungesättigte Fettsäuren).“ “1. Fett (gesättigte Fettsäuren, einfach ungesättigte Fettsäuren,

Fette sind in Art. 22 Abs. 2 Bst. E bereits definiert. Die Angabe in mehrfach ungesättigte Fettsäuren).“

Klammern ist deshalb nicht mehr nötig.

Im Vergleich dazu wird ja bei den Kohlenhydraten auch nicht Zu-

cker, Stärke etc. angegeben.

Verband der Kantonschemi- 22.2 a Trans-Fettsäuren - Rechtschreibung: Rechtschreibung beachten:

ker der Schweiz (VKCS) “… Kohlenstoff-Kohlenstoff-Doppelbindung in der Trans- “… Kohlenstoff-Kohlenstoff-Doppelbindung in der trans-

Konfiguration;“ Konfiguration;“

Es sollte “… trans-Konfiguration“ stehen analog “… cis-

Doppelbindung“ unter Bst. G.

Chancellerie d’Etat du 22.2 a L'introduction du sel dans l'étiquetage nutritionnel donnera aux

Canton de Genève consommateurs une indication plus explicite que l'indication

actuelle du sodium. Une modification très positive.

Staatskanzlei des Kantons 22.2 a “1. Fett (gesättigte Fettsäuren, einfach ungesättigte Fettsäuren, Die Klammerangabe hinter Fett ist zu streichen:

Aargau mehrfach ungesättigte Fettsäuren).“ “1. Fett (gesättigte Fettsäuren, einfach ungesättigte Fettsäuren,

Fette sind in Art. 22 Abs. 2 Bst. e bereits definiert. Die Angabe in mehrfach ungesättigte Fettsäuren).“

Klammern ist deshalb nicht mehr nötig.

Im Vergleich dazu wird ja bei den Kohlenhydraten auch nicht Zu-

cker, Stärke etc. angegeben.

Staatskanzlei des Kantons 22.2 a Trans-Fettsäuren - Rechtschreibung: Rechtschreibung beachten:

Aargau “… Kohlenstoff-Kohlenstoff-Doppelbindung in der Trans- “… Kohlenstoff-Kohlenstoff-Doppelbindung in der trans-

Konfiguration;“ Konfiguration;“

Es sollte “… trans-Konfiguration“ stehen analog “… cis-

Doppelbindung“ unter Bst. g.

hotelleriesuisse 22.2 a Eine Einteilung der Lebensmittel in „gute“ und "schlechte" Produkte Bisherige Reihenfolge der Nährstoffe bei der Nährwertdeklaration

ist nicht sinnvoll bzw. für den Konsumenten nicht dienlich. Der