Rapport sur les résultats
Consultation 2011/25: Révisions dans le domaine des denrées alimentaires et des objets usuels · 696 pages
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Schweizerischer Bäcker- 22.2 a Eine Einteilung der Lebensmittel in „gute“ und "schlechte" Produkte Bisherige Reihenfolge der Nährstoffe bei der Nährwertdeklaration Konditorenmeister-Verband ist wenig sinnvoll bzw. den Konsumenten nicht dienlich. Der Um- belassen.
fang der geforderten Angaben schiesst über das Ziel, bzw. Sinn
und Zweck hinaus. Es besteht damit die Gefahr, dass Konsumen-
ten der Kennzeichnung noch weniger Beachtung schenken. Des-
sen ungeachtet wird den Betrieben, insbesondere den KMU ein
damit sinnloser und nicht verhältnismässiger – jedoch zeit- und
kostenintensiver – Mehraufwand auferlegt.
Bemerkung zum Salz: Es wird immer wieder Studien geben, die
keinen direkten Zusammenhang von erhöhtem Salzkonsum und Salz durch Speisesalz ersetzen
den bekannten Risiken finden
Verband der Kantonschemi- 22.2 a “1. Fett (gesättigte Fettsäuren, einfach ungesättigte Fettsäuren, Die Klammerangabe hinter Fett ist zu streichen:
ker der Schweiz (VKCS) mehrfach ungesättigte Fettsäuren).“ “1. Fett (gesättigte Fettsäuren, einfach ungesättigte Fettsäuren,
Fette sind in Art. 22 Abs. 2 Bst. E bereits definiert. Die Angabe in mehrfach ungesättigte Fettsäuren).“
Klammern ist deshalb nicht mehr nötig.
Im Vergleich dazu wird ja bei den Kohlenhydraten auch nicht Zu-
cker, Stärke etc. angegeben.
Verband der Kantonschemi- 22.2 a Trans-Fettsäuren - Rechtschreibung: Rechtschreibung beachten:
ker der Schweiz (VKCS) “… Kohlenstoff-Kohlenstoff-Doppelbindung in der Trans- “… Kohlenstoff-Kohlenstoff-Doppelbindung in der trans-
Konfiguration;“ Konfiguration;“
Es sollte “… trans-Konfiguration“ stehen analog “… cis-
Doppelbindung“ unter Bst. G.
Chancellerie d’Etat du 22.2 a L'introduction du sel dans l'étiquetage nutritionnel donnera aux
Canton de Genève consommateurs une indication plus explicite que l'indication
actuelle du sodium. Une modification très positive.
Staatskanzlei des Kantons 22.2 a “1. Fett (gesättigte Fettsäuren, einfach ungesättigte Fettsäuren, Die Klammerangabe hinter Fett ist zu streichen:
Aargau mehrfach ungesättigte Fettsäuren).“ “1. Fett (gesättigte Fettsäuren, einfach ungesättigte Fettsäuren,
Fette sind in Art. 22 Abs. 2 Bst. e bereits definiert. Die Angabe in mehrfach ungesättigte Fettsäuren).“
Klammern ist deshalb nicht mehr nötig.
Im Vergleich dazu wird ja bei den Kohlenhydraten auch nicht Zu-
cker, Stärke etc. angegeben.
Staatskanzlei des Kantons 22.2 a Trans-Fettsäuren - Rechtschreibung: Rechtschreibung beachten:
Aargau “… Kohlenstoff-Kohlenstoff-Doppelbindung in der Trans- “… Kohlenstoff-Kohlenstoff-Doppelbindung in der trans-
Konfiguration;“ Konfiguration;“
Es sollte “… trans-Konfiguration“ stehen analog “… cis-
Doppelbindung“ unter Bst. g.
hotelleriesuisse 22.2 a Eine Einteilung der Lebensmittel in „gute“ und "schlechte" Produkte Bisherige Reihenfolge der Nährstoffe bei der Nährwertdeklaration
ist nicht sinnvoll bzw. für den Konsumenten nicht dienlich. Der