Rapport sur les résultats

Consultation 2011/25: Révisions dans le domaine des denrées alimentaires et des objets usuels · 696 pages

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Landeskanzlei des Kan- 9.1 Hinweis "Für Zöliakiekranke nicht geeignet". Wortlaut abändern. Vorschlag:

tons Basel-Landschaft Der Wortlaut ist für Menschen mit Zöliakie nicht angebracht. Soweit "Für Menschen mit Zöliakie nicht geeignet"

bekannt wird dieser Hinweis von der EU nicht definiert, so dass einer

Anpassung nichts im Wege stehen sollte.

Staatskanzlei des Kantons 9.1 Hinweis "Für Zöliakiekranke nicht geeignet". Wortlaut abändern. Vorschlag:

Luzern Der Wortlaut ist für Menschen mit Zöliakie nicht angebracht. Soweit "Für Menschen mit Zöliakie nicht geeignet"

bekannt wird dieser Hinweis von der EU nicht definiert, so dass einer

Anpassung nichts im Wege stehen sollte.

Staatskanzlei des Kantons 9.1 Der Ausdruck "Für Zöliakiekranke nicht geeignet" ist für Menschen Änderung von Art. 9 Abs. 10:

Zürich mit Zöliakie nicht angebracht. Soweit bekannt wird dieser Hinweis "…., müssen folgenden Hinweis tragen: „Für Menschen mit Zöliakie

von der EU nicht definiert, so dass einer Anpassung nichts im Wege nicht geeignet“….“

stehen sollte.

Es ist wichtig, dass die Behandlung von Fleisch und Fischereier-

zeugnissen mit Transglutaminase auch in der Gastronomie den

Kundinnen und Kunden kommuniziert werden muss, z.B. auf der

Menuekarte Zutat und Hinweis (-> "für Menschen mit Zöliakie nicht

geeignet") oder mündlich durch das Servicepersonal.

Zudem ist es sinnvoll, wenn der Einsatz von Transglutaminase auch

in der Liste der Zutaten erwähnt werden müsste.

Schweizerischer Bäcker- 9.1 Bisher war das Enzym Transglutaminase bewilligungspflichtig. Ent- Art.9 Abs.10 wie folgt ergänzen:

Konditorenmeister- sprechend haben es nur wenige Betriebe verwendet, Bäckerei, "Die Verwendung des Enzyms Transglutaminase ist bewilli-Verband Konditorei und Confiserie Betriebe waren keine darunter. Wir wollen gunspflichtig. Bei Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnissen..."

unseren Kunden aus zwei Gründen kein Fleisch mit Transglutamina-

se vorsetzen: Wir lehnen das Zusammenfügen unterschiedlicher

Fleischstücke mit Hilfe von Enzymen aus qualitativer Hinsicht ab.

Weiter löst in diesem Fall die Deklaration das Problem nicht: Zölia-

kiebetroffene wählen oft Gerichte aus, die von vornherein glutenfrei

sind (oder eben scheinen). Obwohl in unserer Branche für das The-

ma sensibilisiert ist, würde in diesem Fall der Kunde wohl nicht

immer informieren über seine Krankheit, entsprechend könnte das

Verkaufspersonal darauf auch nicht reagieren.

Verband der Kantonsche- 9.1 Hinweis "Für Zöliakiekranke nicht geeignet". Wortlaut abändern. Vorschlag:

miker der Schweiz (VKCS) Der Wortlaut ist für Menschen mit Zöliakie nicht angebracht. Soweit "Für Menschen mit Zöliakie nicht geeignet"

bekannt wird dieser Hinweis von der EU nicht definiert, so dass einer

Anpassung nichts im Wege stehen sollte.

Staatskanzlei des Kantons 9.1 Hinweis "Für Zöliakiekranke nicht geeignet". Wortlaut abändern. Vorschlag:

Aargau Der Wortlaut ist für Menschen mit Zöliakie nicht angebracht. Soweit "Für Menschen mit Zöliakie nicht geeignet"

bekannt wird dieser Hinweis von der EU nicht definiert, so dass einer