Rapport sur les résultats
Consultation 2011/25: Révisions dans le domaine des denrées alimentaires et des objets usuels · 696 pages
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tung für die Getränkeindustrie.
Der ständige Wechsel hängt vermutlich u.a. mit dem Übersetzungs-
Wirrwarr zusammen. Es bestehen Diskrepanzen zwischen den
Verordnungen auf deutsch, französisch und italienisch. Auch in der
EU-Richtlinie Nr. 2012/12/EU (Anhang IV) sind die verschiedenen
Sprachversionen inkonsistent. Solche Unterschiede sind nicht
akzeptabel.
Landeskanzlei des Kan- Anhang3 Im neuen Art. 5 Abs. 6 und Art. 9 Abs. 2 werden auf Anhang 3 Ergänzung:
tons Basel-Landschaft verwiesen. Entsprechend muss dort auch auf diese Bestimmung "Anhang 3 (Art. 4 Abs. 1 Bst. G, Art. 5 Abs. 6, Art. 9 Abs. 2)"
rückverwiesen werden.
Staatskanzlei des Kantons Anhang3 Im neuen Art. 5 Abs. 6 und Art. 9 Abs. 2 werden auf Anhang 3 Ergänzung:
Luzern verwiesen. Entsprechend muss dort auch auf diese Bestimmung "Anhang 3 (Art. 4 Abs. 1 Bst. G, Art. 5 Abs. 6, Art. 9 Abs. 2)"
rückverwiesen werden.
Staatskanzlei des Kantons Anhang3 Im neuen Art. 5 Abs. 6 wird auf Anhang 3 verwiesen. Entsprechend “Anhang 3 (Art. 4 Abs. 1 Bst. g, Art. 5 Abs. 6)”
Zürich sollte dort auch auf diese Bestimmung rückverwiesen werden.
Staatskanzlei des Kantons Anhang3 Im neuen Art. 5 Abs. 6 wird auf Anhang 3 verwiesen. Entsprechend “Anhang 3 (Art. 4 Abs. 1 Bst. G, Art. 5 Abs. 6)”
Bern muss dort auch auf diese Bestimmung rückverwiesen werden.
Verband der Kantonsche- Anhang3 Im neuen Art. 5 Abs. 6 und Art. 9 Abs. 2 werden auf Anhang 3 Ergänzung:
miker der Schweiz (VKCS) verwiesen. Entsprechend muss dort auch auf diese Bestimmung "Anhang 3 (Art. 4 Abs. 1 Bst. G, Art. 5 Abs. 6, Art. 9 Abs. 2)"
rückverwiesen werden.
Staatskanzlei des Kantons Anhang3 Im neuen Art. 5 Abs. 6 und Art. 9 Abs. 2 werden auf Anhang 3 Ergänzung:
Aargau verwiesen. Entsprechend muss dort auch auf diese Bestimmung "Anhang 3 (Art. 4 Abs. 1 Bst. G, Art. 5 Abs. 6, Art. 9 Abs. 2)"
rückverwiesen werden.
Staatskanzlei des Kantons Anhang3 Im neuen Art. 5 Abs. 6 und Art. 9 Abs. 2 werden auf Anhang 3 "Anhang 3 (Art. 4 Abs. 1 Bst. g, Art. 5 Abs. 6, Art. 9 Abs. 2)" Zug verwiesen. Entsprechend sollte ergänzt werden, dass sich der
Anhang auch auf diese Artikel stützt und nicht nur auf Art. 4 Abs. 1
Bst. g.
Staatskanzlei des Kantons Anhang3 Im neuen Art. 5 Abs. 6 und Art. 9 Abs. 2 werden auf Anhang 3 Ergänzung:
Solothurn verwiesen. Entsprechend muss dort auch auf diese Bestimmung "Anhang 3 (Art. 4 Abs. 1 Bst. G, Art. 5 Abs. 6, Art. 9 Abs. 2)"
rückverwiesen werden.
Staatskanzlei des Kantons Generelle Fruchtsäfte - Tomatensaft
Obwalden Bemerkungen Generell wird begrüsst, dass Fruchtsäften künftig keine Zuckerarten
mehr zugegeben werden dürfen.
Neu soll der Tomatensaft nicht mehr unter den Gemüsesäften,
sondern unter den Fruchtsäften eingeteilt werden. Die neue vorge-