Rapport sur les résultats

Consultation 2011/25: Révisions dans le domaine des denrées alimentaires et des objets usuels · 696 pages

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akzeptabel.

Staatskanzlei des Kantons Anhang 2 Für Cranberries fehlt als einzige Frucht der botanische Name. Er Ergänzung von Anhang 2:

Zürich sollte ergänzt werden (siehe codex standard für Fruchtsäfte und Lateinischer Name entsprechend codex standard für Fruchtsäfte

Fruchtnektar Nr. 247). und Fruchtnektar Nr. 247.

Nun werden wieder 30 % Cranberry-Saft als Mindestgehalt für

Fruchtnektar vorgeschrieben. Aktuell sind es 25 %. Der Wert hat im Bei Fruchtnektar "Cranberry" sollte der Mindest-gehalt an Cranber-Laufe der letzten Jah¬re mehrmals gewechselt. Dieser ständige ry-Saft bei 25 Volumenprozent bleiben.

Wechsel ist für die Getränkeindustrie nicht zumutbar.

Zudem bestehen Diskrepanzen zwischen den Verordnungen auf

Deutsch, französisch und italienisch. Auch in der EU-Richtlinie Nr.

2012/12/EU (Anhang IV) sind die verschiedenen Sprachversionen

inkonsistent. Solche Unterschiede müssen unbedingt bereinigt

werden.

Staatskanzlei des Kantons Anhang 2 Der Mindestgehalt an Cranberry-Saft in Fruchtnektar soll von 25% Bei Fruchtnektar soll der Mindestgehalt an Fruchtsaft für "Kranbee-Thurgau wieder auf 30% angehoben werden. re / Cranberries / Moosbeere / Preiselbeeren" auf 25 Volumenpro-

Der ständige Wechsel des rechtlich festgelegten Mindestgehaltes zent festgelegt werden…

hängt u. a. mit Übersetzungsunklarheiten zusammen. Auch in der

Richtlinie 2012/12/EU (Anhang IV) sind die verschiedenen Sprach-

versionen nicht konsistent.

Dies führt dazu, dass auch innerhalb der Europäischen Union keine

einheitliche Regelung gilt, da in den verschiedenen Ländern unter

den im Anhang der Verordnung aufgeführten Begriffen für die Bee-

ren verschiedene Pflanzen verstanden werden. Um in der Schweiz

eine einigermassen einheitliche Regelung zu erreichen und für die

Lebensmittelindustrie Rechtssicherheit zu schaffen, soll der prag-

matische Ansatz gewählt werden und für alle möglicherweise betrof-

fenen Beeren der Mindestgehalt ausdrücklich auf 25% festgelegt

werden.

Staatskanzlei des Kantons Anhang 2 Für Cranberries fehlt als einzige Frucht der botanische Name. Er Kranbeere/ Cranberries = Vaccinium macrocarpon

Bern sollte ergänzt werden.

Verband der Kantonsche- Anhang 2 Für Cranberries fehlt als einzige Frucht der botanische Name. Er Ergänzung:

miker der Schweiz (VKCS) sollte ergänzt werden (siehe codex standard für Fruchtsäfte und Lateinischer Name entsprechend codex standard für Fruchtsäfte

Fruchtnektar Nr. 247). und Fruchtnektar Nr. 247.

Nun werden wieder 30 % Cranberry-Saft als Mindestgehalt für

Fruchtnektar vorgeschrieben. Aktuell sind es 25 %. Der Wert hat im Bei Fruchtnektar "Cranberry" sollte der Mindest-gehalt an Cranber-Laufe der letzten Jah¬re mehrmals gewechselt. Dies ist eine Zumu- ry-Saft bei 25 Volumenprozent bleiben.

tung für die Getränkeindustrie.

Der ständige Wechsel hängt vermutlich u.a. mit dem Übersetzungs-

Wirrwarr zusammen. Es bestehen Diskrepanzen zwischen den

Verordnungen auf deutsch, französisch und italienisch. Auch in der

EU-Richtlinie Nr. 2012/12/EU (Anhang IV) sind die verschiedenen

Sprachversionen inkonsistent. Solche Unterschiede sind nicht