Rapport sur les résultats
Consultation 2011/25: Révisions dans le domaine des denrées alimentaires et des objets usuels · 696 pages
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akzeptabel.
Staatskanzlei des Kantons Anhang 2 Für Cranberries fehlt als einzige Frucht der botanische Name. Er Ergänzung von Anhang 2:
Zürich sollte ergänzt werden (siehe codex standard für Fruchtsäfte und Lateinischer Name entsprechend codex standard für Fruchtsäfte
Fruchtnektar Nr. 247). und Fruchtnektar Nr. 247.
Nun werden wieder 30 % Cranberry-Saft als Mindestgehalt für
Fruchtnektar vorgeschrieben. Aktuell sind es 25 %. Der Wert hat im Bei Fruchtnektar "Cranberry" sollte der Mindest-gehalt an Cranber-Laufe der letzten Jah¬re mehrmals gewechselt. Dieser ständige ry-Saft bei 25 Volumenprozent bleiben.
Wechsel ist für die Getränkeindustrie nicht zumutbar.
Zudem bestehen Diskrepanzen zwischen den Verordnungen auf
Deutsch, französisch und italienisch. Auch in der EU-Richtlinie Nr.
2012/12/EU (Anhang IV) sind die verschiedenen Sprachversionen
inkonsistent. Solche Unterschiede müssen unbedingt bereinigt
werden.
Staatskanzlei des Kantons Anhang 2 Der Mindestgehalt an Cranberry-Saft in Fruchtnektar soll von 25% Bei Fruchtnektar soll der Mindestgehalt an Fruchtsaft für "Kranbee-Thurgau wieder auf 30% angehoben werden. re / Cranberries / Moosbeere / Preiselbeeren" auf 25 Volumenpro-
Der ständige Wechsel des rechtlich festgelegten Mindestgehaltes zent festgelegt werden…
hängt u. a. mit Übersetzungsunklarheiten zusammen. Auch in der
Richtlinie 2012/12/EU (Anhang IV) sind die verschiedenen Sprach-
versionen nicht konsistent.
Dies führt dazu, dass auch innerhalb der Europäischen Union keine
einheitliche Regelung gilt, da in den verschiedenen Ländern unter
den im Anhang der Verordnung aufgeführten Begriffen für die Bee-
ren verschiedene Pflanzen verstanden werden. Um in der Schweiz
eine einigermassen einheitliche Regelung zu erreichen und für die
Lebensmittelindustrie Rechtssicherheit zu schaffen, soll der prag-
matische Ansatz gewählt werden und für alle möglicherweise betrof-
fenen Beeren der Mindestgehalt ausdrücklich auf 25% festgelegt
werden.
Staatskanzlei des Kantons Anhang 2 Für Cranberries fehlt als einzige Frucht der botanische Name. Er Kranbeere/ Cranberries = Vaccinium macrocarpon
Bern sollte ergänzt werden.
Verband der Kantonsche- Anhang 2 Für Cranberries fehlt als einzige Frucht der botanische Name. Er Ergänzung:
miker der Schweiz (VKCS) sollte ergänzt werden (siehe codex standard für Fruchtsäfte und Lateinischer Name entsprechend codex standard für Fruchtsäfte
Fruchtnektar Nr. 247). und Fruchtnektar Nr. 247.
Nun werden wieder 30 % Cranberry-Saft als Mindestgehalt für
Fruchtnektar vorgeschrieben. Aktuell sind es 25 %. Der Wert hat im Bei Fruchtnektar "Cranberry" sollte der Mindest-gehalt an Cranber-Laufe der letzten Jah¬re mehrmals gewechselt. Dies ist eine Zumu- ry-Saft bei 25 Volumenprozent bleiben.
tung für die Getränkeindustrie.
Der ständige Wechsel hängt vermutlich u.a. mit dem Übersetzungs-
Wirrwarr zusammen. Es bestehen Diskrepanzen zwischen den
Verordnungen auf deutsch, französisch und italienisch. Auch in der
EU-Richtlinie Nr. 2012/12/EU (Anhang IV) sind die verschiedenen
Sprachversionen inkonsistent. Solche Unterschiede sind nicht