Rapporto sui risultati
Consultazione 2011/25: Revisioni nel settore delle derrate alimentari e degli oggetti d'uso · 696 pagine
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eingegangen wird. Bst. d: "Enzian" einmal streichen.
Bst. k:
Ergänzung "Likör mit Eizusatz"
"Guignolet" streichen, da auf diesen Likör im Abschnitt 2 des Kapitels "Spirituosen" nirgends darauf eingegangen wird.
Staatskanzlei des Kantons Anhang 8 Mindestalkoholgehalt von Spirituosen Anpassung Titel, da neu nicht mehr auf den Alkoholgehalt aller Aargau Spirituosen eingegangen wird. Beispielsweise:
Bst. c: Der Mindestalkoholgehalt von Topinambur / Brand aus Jerusa- "Mindestalkoholgehalt von spezifischen Spirituo-senkategorien" lem-Artischocke fehlt.
Bst. d: "Enzian" wird zweimal aufgeführt. Ergänzung unter Bst. c:
Bst. k: Der Mindestalkoholgehalt von "Likör mit Eizusatz" fehlt. Dafür wird Topinambur bzw. Brand aus Jerusalem-Artischocke
"Guignolet" erwähnt, obwohl im Kapitel "Spirituosen" nirgends darauf
eingegangen wird. Bst. d: "Enzian" einmal streichen.
Bst. k:
Ergänzung "Likör mit Eizusatz"
"Guignolet" streichen, da auf diesen Likör im Abschnitt 2 des Kapitels "Spirituosen" nirgends darauf eingegangen wird.
Staatskanzlei des Kantons Generelle Alkoholische Süssgetränke
Obwalden Bemerkungen Die besonderen Kennzeichnungsvorschriften für süsse alkoholische
Getränke (Alcopops) sollen aufgehoben werden. Wir vertreten die An-
sicht, dass diese Vorschrift aus gesellschaftlichen Gründen zum heuti-
gen Zeitpunkt beibehalten werden sollte. Dies auch unter dem Aspekt,
dass Alcopops hauptsächlich von Jugendlichen konsumiert werden und
unter dem Kontext Prävention von Alkoholmissbrauch. Die Angabe ist
zudem für eine sachkundige Wahl der Getränke relevant. Sollte künftig
die Angabe der Zutatenliste für alkoholische Getränke über einem Alko-
holgehalt von 1,2 Volumenprozent aufgrund des vorgesehenen Art. 5a
Bst. f LKV tatsächlich nicht mehr erforderlich sein, so ist die besondere
Kennzeichnungsvorschrift für süsse alkoholische Getränke um so mehr
von Bedeutung.
Spirituosen
Art. 45 Abs. 2 und Art. 55 befassen sich beide mit dem Mindestalkohol-
gehalt von Spirituosen. Dies sollte in einem gemeinsamen Artikel zu-
sammengefasst werden.
Standeskanzlei des Kan- Generelle Wir beantragen die Aufnahme eines Artikels, wonach Kastanienbrand als
tons Graubünden Bemerkungen spezifische Spirituosenkategorie bestimmt wird.
Landeskanzlei des Kan- Generelle Alkoholische Süssgetränke
tons Basel-Landschaft Bemerkungen Die besonderen Kennzeichnungsvorschriften für süsse alkoholische
Getränke (Alcopops) sollen aufgehoben werden. Wir vertreten die An-
sicht, dass diese Vorschrift aus gesellschaftlichen Gründen zum heuti-