Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/105: Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) · 29 Seiten

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Die Konsumentenorganisationen (FRC, kf, SKS, die Eidg. Kommission für Konsumentenfragen und der TCS) sowie die SP und Grüne Partei fordern eine Verbesserung/Anpassung des Konsumentenschutzes an denjenigen der EG. So wird eine Anpassung des schweizerischen Rechts an das EG-Recht vor allem im Bereich der Produktesicherheit gefordert und der Bundesrat wird gebeten, die STEG-Revision und die THG-Revision zusammen zu behandeln; weiter wird eine EG-Kompatibilität auch in Bereichen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Gewährleistung/Garantiebestimmungen, E-Commerce, Time-Sharing und im Bereich der grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungen gefordert. Ebenso wird eine Stärkung der WEKO und der Konsumentenorganisationen in finanzieller Hinsicht verlangt; die Eidg. Kommission für Konsumentenfragen sei weiterzuführen. Ferner wird eine Teilnahme der Schweiz an den EG-Schnellwarnsystemen RAPEX und RASFF gefordert. Die Acsi, FRC, SKS beantragen diverse Ausnahmen aus Gründen des Gesundheitsschutzes und des Informationsrechtes von Konsumenten; Unterschiede im technischen Recht sollen konsequent beseitigt werden. Es werden ebenso Begleitmassnahmen zum Cassis-de-Dijon-Prinzip gefordert: Marktüberwachungsbehörden müssten Kompetenzen und Mittel haben, um die Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips zu garantieren.

Economiesuisse begrüsst die vorgeschlagene Linie, ist jedoch der Ansicht, dass die Vorlage, anstelle Liberalisierung und Abbau von technischen Handelshemmnissen in den Vordergrund zu stellen, auf Marktüberwachung und behördliche Intervention ausgerichtet sei; auch wenn die Harmonisierung von Vorschriften und die Gegenseitigkeit von Massnahmen wichtig seien, sollen sie keine Vorbedingungen sein; die heutige Vorlage trage wichtigen Anliegen der Wirtschaft Rechnung; weitere Verbesserungen seien aber notwendig, wie die Beschleunigung der Harmonisierung von Zulassungsvorschriften ohne Helvetismen (z.B. im Lebensmittelbereich), die Verhinderung der Benachteiligung von schweizerischen Produzenten gegenüber Importprodukten (die Herstellung nach ausländischem Standard müsse auch ohne Export möglich sein) sowie eine Entlastung der Produzenten und Importeure von bürokratischem Aufwand durch eine Verlagerung der Beweislast auf die Behörden; zusätzliche Ausnahmeforderungen und Vermischung mit anderen Anliegen, wie sie etwa von Konsumentenseite geltend gemacht würden, würden abgelehnt, da sie dem anvisierten Ziel der Bekämpfung der Hochpreisinsel entgegenliefen; die Vorlage nehme wichtige Anliegen der Wirtschaft auf, wie eine restriktive Handhabung von Ausnahmen oder die Verstärkung des Durchsetzungsmechanismus durch das Klagerecht der WEKO sowie die Berücksichtigung handelspolitischer Aspekte (WTO-Verträglichkeit, Möglichkeit der temporären Aussetzung).

NW und die Kantonschemiker der Urkantone beantragen, die Durchführbarkeit der vorgeschlagenen Regelungen bezüglich ihrer Verfassungsmässigkeit, Rechtssicherheit und Durchführbarkeit nochmals zu prüfen und die erwarteten Vorteile gegen jene einer konsequenten Anpassung an die Vorschriften der EG im sektoriellen Recht aufgrund der aus Sicht NW sowie der Kantonschemiker der Urkantone ausreichenden Vorgaben des geltenden THG abzuwägen.

Der SGB ist der Ansicht, dass bei einer einseitigen Einführung insgesamt die Vorteile überwiegen; in Anbetracht der Nachteile sei es jedoch wichtig, dass das Cassis-de-Dijon-Prinzip als wirtschaftspolitisches Instrument verstanden werde, welches bei unerwünschten Entwicklungen jederzeit wieder ausser Kraft gesetzt werden könne; es reiche nicht, wenn der Bundesrat erst nach 5 Jahren Bericht erstatte. Der KV Schweiz ist der Ansicht, dass der Bund die Auswirkungen auf Preise, Beschäftigung und Arbeitsbedingungen eng mitverfolgen müsse.

Der SGB vertritt die Ansicht, dass die Schweiz de facto zahlreiche Produkteregulierungen der EG übernehme; diese Annäherung an den EG-Binnenmarkt sei zu einseitig; die Schweiz müsse auch ihre Arbeits - und Sozialbestimmungen auf das EG-Niveau anheben.