Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/105: Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) · 29 Seiten

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Der VSEI ist der Ansicht, dass eine einseitige Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips gegenwärtig die beste Lösung ist (ebenso die WEKO); durch die Einseitigkeit werde nicht ausgeschlossen, dass mit der EG weiterhin über die gegenseitige Anerkennung verhandelt wird.

BS, TI, KV Schweiz, AGVS, hotelleriesuisse, Kleinbauern-Vereinigung, TVS, SFF, viscom, vmi, VSIG stimmen der einseitigen Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips zu, fordern aber, dass gleichzeitig eine staatsvertragliche Regelung für dieses Prinzip ausgehandelt werde (in ähnlichem Sinne äussert sich die Travail.Suisse, der Bündner Gewerbeverband, SFF, SIHK). Die CVP vertritt die Ansicht, dass die Bestrebungen zum Abschluss staatsvertraglicher Vereinbarungen parallel zur THG-Revision zu intensivieren und auf weitere Produktebereiche auszuweiten seien. Economiesuisse ist der Ansicht, dass selbst wenn die Gegenseitigkeit wichtig ist, diese keine Vorbedingung sein solle (ähnlich äussert sich BL und die VSIG); die Sicherung des Marktzuganges für schweizerische Produkte müsse ein konstantes Anliegen der schweizerischen Handelsdiplomatie sein und konsequent offensiv vorangetrieben werden; die in der Vorlage aufgezeigte Strategie des Bundesrates sei zu unterstützen. Der SGV erachtet eine autonome Regelung als möglichen Weg, der nicht zum vornherein auszuschliessen ist. Nestlé Schweiz ist der Ansicht, dass dieses Projekt an allen Fronten gleichzeitig und pragmatisch voranzutreiben sei; gegenseitiges und einseitiges Cassis-de-Dijon seien nicht als gegensätzliche Anliegen einzustufen; es gebe keinen Grund, Verhandlungen mit der EG zu diesem Thema zurückzustellen; das Dossier verdiene es, in die Liste der zu verhandelnden Fragen aufgenommen zu werden; an der Innenfront solle, unabhängig von allfälligen Rückschlägen an der Aussenfront, zügig an der Öffnung des Marktes gearbeitet werden, ohne diese Etappe gleich schon als einseitig zu diskreditieren.

Von BL, FR, SZ, ZG, SGB, KV Schweiz wird eine Schwächung der schweizerischen Verhandlungsposition in allfälligen zukünftigen Verhandlungen mit der EG befürchtet. SZ und ZG beantragen, vor Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips sei noch einmal vertieft abzuklären, ob mit wichtigen Handelspartnern auf Gegenseitigkeit beruhende Abkommen abgeschlossen werden können. UR begrüsst die Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips in ihren Grundzügen, steht aber dem einseitigen Marktzugang zurückhaltend gegenüber. Nach Ansicht des vmi ist die einseitige Einführung nur als Übergangslösung bzw. als Vorleistung der Schweiz darzustellen, nicht als Endzustand; dies müsse gegenüber der EG klar kommuniziert werden.

Für eine staatsvertraglich verankerte gegenseitige Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips sprechen sich folgende Vernehmlasser aus: die Kantone AI, GE, OW, SH, TI, SZ, UR, VD und die BPUK, die SVP, die LPS, die Nebs, die SAB, der SBV sowie diverse Verbände des Agrarsektors (AgorA, Agri Genève, agriss, Association nationale des coopératives vitivinicoles suisses, Association suisse du commerce des vins, Association suisse des vignerons-encaveurs, chambre jurasienne d'agriculture, cnav, Prométerre, SBLV, Solothurner Bauernverband, FSS, FSV, SMP, Société des encaveurs de vins suisses, VSF, ZBB) die Ascopa, Centre patronal, chambre vaudoise des arts et métiers, FER, fial, Gallosuisse, Promarca, Schweizerischer Detaillistenverband, SKW, VIPS, VKF, vmi, VZLS.

GE, KV Schweiz und die SVP beantragen die Aufnahme von Verhandlungen mit der EG um eine gegenseitige Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips zu vereinbaren; die Nebs fordert, die Verhandlungen zu einem Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich mit der EG rasch zu eröffnen. SH, SMP und der schweizerische Obstverband beantragen, diejenigen Bereiche von einer einseitigen Anwendung des Cassisde-Dijon-Prinzips auszunehmen, für welche eine vertragliche Regelung gesucht wird; SZ, der SGB, SAB, die Nebs, Promarca, SMP befürchten eine Gefährdung der schweizerischen Verhandlungsposition durch eine einseitige Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips. SZ fordert, vor einer einseitigen Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips sei abzuklären, ob mit wichtigen Handelspartnern nicht Abkommen abgeschlossen werden können.