Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/105: Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) · 29 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 6Fedlex · Ergebnisbericht

Preissenkungen zu erwarten; die Deklarationsvorschriften für landwirtschaftliche Rohstoffe (Deklaration des Produktionslandes) würden verwässert, was den Absatz von Schweizer Produkten erschwere; schweizerische Produzenten seien gegenüber ausländischen Konkurrenten diskriminiert; die Vorlage bringe der Landwirtschaft viele Nachteile und kaum Vorteile. Der Abbau von technischen Handelshemmnissen müsse anders angegangen werden. Der SBV schlägt folgende Lösungsansätze vor: Harmonisierung der schweizerischen Produktevorschriften und staatsvertragliche Marktzutrittsregelung im Bereich der EG-weit harmonisierten Vorschriften, staatsvertraglich geregeltes Cassis-de-Dijon-Prinzip im EG-weit nicht-harmonisierten Bereich (Variante 1) oder breiter Abbau von technischen Handelshemmnissen, d.h. zulassungspflichtige Produkte, die in der EG zugelassen sind, sollen ohne zusätzliche Verfahren auch in der Schweiz zugelassen sein (Variante 2); der SBV äussert eine Präferenz für Variante 1, weil diese politisch eher realisierbar sei als die Variante 2 und zudem in einem langfristigen Zeithorizont volkswirtschaftlich den grössten Nutzen bringe (die oben genannten regionalen oder branchenspezifischen Bauernverbände schliessen sich diesen Argumenten an, machen aber zusätzlich noch eine Inländerdiskriminierung geltend; die Landwirtschaft und Lebensmittelverarbeiter seien mit vielen Produkten primär auf dem schweizerischen Markt präsent; Agora, Agri, chambre jurasienne d'agriculture befürchten, dass die Preissenkungen dem Zwischenhandel zugute kämen und nicht an die Endkonsumenten weitergegeben werden (ebenso SKW)).

Ascopa und die FER, der Schweizerische Detaillistenverband, SKW und VZLS begründen ihre Haltung mit der Einseitigkeit der Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips, Zweifeln betreffend die Auswirkungen auf das Preisniveau sowie mit der Diskriminierung inländischer Produzenten. Das Centre patronale und die chambre vaudoise des arts et métiers fordern eine systematische Erleichterung der schweizerischen Gesetzgebung in den Fällen, wo diese strengere Vorschriften kennt als die EG.

Association suisse du commerce des vins, Associations nationales des coopératives vitivinicoles suisses, FSS, Société des encaveurs de vins suisses nennen als Gründe für ihre Ablehnung die Einseitigkeit; aufgrund der bestehenden bilateralen Abkommen würde die Schweiz bereits heute das harmonisierte Lebensmittelrecht der EG anwenden; entsprechend würde es genügen, ein Verfahren festzulegen, welches es erlauben würde, rasch über den Marktzutritt von EG-Produkten zu entscheiden, welche nach Vorschriften von EG-Mitgliedstaaten hergestellt worden sind; parallel dazu seien die Strukturen und Verfahren der Gemischten Ausschüsse und Arbeitsgruppen zu verbessern, denen es obliege, die bilateralen Verträge an die Rechtsentwicklung anzupassen; weiter wird empfohlen, die schweizerische Gesetzgebung, welche oft strenger sei als diejenige der EG, zu vereinfachen.

Die Nebs befürwortet zwar das Cassis-de-Dijon-Prinzip, lehnt aber eine einseitige Einführung dieses Prinzips ab; nur die Mitgliedschaft der Schweiz in der EU bringe den dazugehörigen Rechtsschutz, die Mitbestimmung sowie den diskriminierungsfreien Zugang zum EG-Binnenmarkt; die Nebs fordert vom Bundesrat, auf eine einseitige Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips zu verzichten, Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich rasch zu eröffnen und eine umfassende gegenseitige Marköffnung für diesen Bereich anzustreben, inkl. einer gegenseitigen Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips, seine europapolitische Strategie zu überdenken und das wirksamste und nachhaltigste Mittel zur Bekämpfung der Hochpreisinsel Schweiz zu wählen, den EU-Beitritt.

Der Promarca erscheint die Vorlage verfrüht; eine Parallelität mit den Arbeiten zu einem Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich sei nicht sinnvoll; es stelle sich die Frage, ob eine einseitige Akzeptanz des Cassis-de-Dijon-Prinzips ordnungs- und volkswirtschaftspolitisch korrekt sei; es entstehe eine Diskriminierung inländischer Unternehmen; deshalb werden gleich lange Spiesse gefordert; eine bilaterale Freihandelslösung kombiniert mit effizienten Liberalisierungsbemühungen in