Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/30: Ausführungserlasse zum Transplantationsgesetz · 29 Seiten

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Artikel 8 Meldung von Patientendaten an die Nationale Zuteilungsstelle

SwissTx, USZ, CAST, KSSG, SGAI, Insel, SGH, H+ und USB weisen darauf hin, dass die für die Allokation notwendigen Angaben, d.h. die organspezifischen Daten, in diesem Artikel nicht beschrieben seien. Diese Daten müsse Swisstransplant jedoch von den Spenderkliniken erhalten, um eine Allokation überhaupt vornehmen zu können.

2. Kapitel: Zuteilungskriterien und -prioritäten

Blutgruppe

Für SGIM basiert die Einschränkung auf die Identität oder Kompatibilität der Blutgruppe lediglich auf einer in den Medien aufgebauschten Geschichte. Damit werde verhindert, dass ein Blutgruppenverschiedenes Organ einer Patientin oder einem Patienten implantiert werden kann. Die Erfahrungen mit Blutgruppen-inkompatiblen Organen, beispielsweise Nieren mit “immunologischer” Vorbehandlung, zeigten identisch gute Resultate wie die bei kompatiblen Empfängerinnen oder Empfängern. Die Identität oder Kompatibilität der Blutgruppe dürfe deshalb nur im Regelfall gelten. In Notsituationen sei es vertretbar, dass eine Blutgruppen-Inkompatibilität bestehen darf. Entsprechende Vorbehandlungen, um die Abstossungsgefahr zu minimieren, seien aber zwingend.

Marginale Organe

Für SwissTx, USZ, KSSG, SGAI, CAST, Insel, SGH und H+ ist die Zuteilung von Organen aus dem erweiterten Spenderpool bei den vorgeschlagenen Allokationsregeln problematisch. Für alle transplantierten Organe gelte, dass diese nicht an alle Empfängerinnen und Empfänger verteilt werden können. Es gelten in dieser Situation je nach Problem beim zu transplantierenden Organ komplett andere Kriterien für die Empfängerin oder den Empfänger verglichen mit Organen, die nicht aus dem erweiterten Spenderpool kommen. Bei Leber und Lungen gefährde dies die Empfängerinnen oder Empfänger lebensbedrohlich. Bei Nieren könne der Erfolg so gemindert werden, dass die Empfängerin oder der Empfänger nur wenig von der Transplantation profitiert. Zudem werde eine nächste Transplantation potenziell gefährdet. Ebenfalls kaum durchführbar sei mit der vorgeschlagenen Allokation die Transplantation von Organen aus dem erweiterten Spenderpool bei Angeboten vom Ausland. Für Organe aus dem erweiterten Spenderpool müssten deshalb die Allokationskriterien noch einmal generell überdacht und angepasst werden. Ähnlich äussert sich auch FMH.

Losentscheid

Der vorgesehene Losentscheid wird mehrheitlich kritisiert. GL beantragt, auf die Möglichkeit von Losentscheiden gänzlich zu verzichten. Eine solche Möglichkeit würde den Entscheidungsträgern Tür und Tor öffnen, um sich vor schwierigen Entscheidungen zu drücken. Allokationsentscheide seien in der Regel derart folgenschwer, dass sie immer aufgrund von sachlichen Kriterien gefällt werden müssten. Für TG ist zu beachten, dass Losentscheide in keinem anderen Land Europas bei der Allokation von Organen eingesetzt werden. Mit einer solchen Praxis könnte der ausserordentlich wichtige Organaustausch mit unseren Nachbarländern gefährdet werden. Nach SDG ist auf Losentscheide zu verzichten, weil diese völlig sachfremd seien. SwissTx nennt den Losentscheid als ad absurdum geführtes Beispiel für „Gerechtigkeit“. Der Fall, dass nach sämtlichen Abklärungen auf medizinischer Ebene immer noch ein „Unentschieden“ resultiert und kein Zuteilungsentscheid getroffen werden könne, werde nie eintreten und stelle im Übrigen ein weltweites Unikum dar. Die SGK-N setzt hinter die Möglichkeit des Losentscheids ein Fragezeichen. Demgegenüber sollte für MSchott allenfalls bei mehreren Patientinnen und Patienten mit medizinischer Dringlichkeit nicht primär die Wartezeit, sondern in jedem Fall das Los entscheiden. Für NEK kann das Los tatsächlich eine gute Lösung sein, um bei fehlender Eindeutigkeit - wenn alle anderen akzeptierten Allokationskriterien ausgeschöpft sind - eine aus Sicht der Betroffenen vertrauenswürdige Zuteilungsentscheidung zu gewährleisten. Der Zufall sei ja als das Gegenteil von Willkür zu verstehen. Das Los werde so von den Patientinnen und Patienten, die keinen Zuschlag bekommen (und auch von der Patientin oder dem Patienten, die oder der den Zuschlag bekommt) wahrscheinlich