Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/45: Aufhebung und Vereinfachung von Bewilligungen · 32 Seiten

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Der Städteverband ist erstaunt, denn das heutige Recht entspricht dem EU-Recht. Ausserdem sollten die Umweltrechte gegenüber der Aufhebung von Bewilligungen zur Vereinfachung des unternehmerischen Alltags Vorrang haben.

KV Schweiz weist darauf hin, dass die Aufhebung der Meldepflicht von den Regulierungen der EU abweicht; daher stellt sich die Frage, ob der Verzicht auf die Meldepflicht langfristig sinnvoll ist.

Das Centre Patronal stellt sich ebenfalls die Frage der Europaverträglichkeit, da im Moment der Einführung der Meldepflicht eine ähnliche Regulierung in der Europäischen Gemeinschaft bestand, welche immer noch gültig ist.

¾ BS schlägt vor, die Meldepflicht nur für die Transporteure aufzuheben und sie für Dritte beizubehalten. Unter Dritten versteht BS die Unternehmen, welche für andere die Abfallentsorgung durchführen. Laut BS ist es nötig, eine Kontrolle über diese Drittunternehmen zu behalten, da sie einen relativ grossen Einfluss bei der Nutzung und Verwaltung der Abfälle haben. Manche Drittfirmen treten ausserdem als Exporteure oder Importeure von Abfällen auf.

¾ Laut dem SGB ist dieser Vorschlag vor allem aus dem Grund kritikwürdig, dass die Meldepflicht für Transporteure von Sonderabfällen aufgehoben werden soll, da die Einhaltung dieser Pflicht bisher noch nie im grossen Rahmen kontrolliert wurde. Der mangelhafte Vollzug von Schutzbestimmungen kann jedoch eine Deregulierung nicht rechtfertigen.

3) Gewässerschutzgesetz (SR 814.20), GSchG

Die Resultate im Überblick

Einverstanden Grundsätzlich Nicht einverstanden einverstanden: mit Vorbehalten

Kantone AG, AI, AR, BE, BL, GE, GL, JU, LU, NW,FR BS, GR, NE, SO, SZ,

OW, SG, SH,TI, TG, VS, ZG UR, VD, ZH

Parteien CVP, LPS, SVP SP

Dachverbände der Städte undSAB, Städteverband

Bergregionen

Dachverbände der Wirtschaft economiesuisse, SGV KV Schweiz, SGB

Andere Centre Patronal, Zürcher Handelskammer,

Walliser Industrie- und Handelskammer,

FER, STV, HEV,

Allgemeine Würdigung

Eine deutliche Mehrheit, 17 Kantone, 3 Parteien, 2 Dachverbände der Städte und der Bergregionen, 2 Dachverbände der Wirtschaft und 6 weitere Teilnehmer stimmen der Vorlage zu.

1 Kanton und 2 Dachverbände der Wirtschaft sind grundsätzlich einverstanden, äussern jedoch Vorbehalte hinsichtlich der Tatsache, dass noch nicht alle Gemeinden über einen generellen Entwässerungsplan (GEP) verfügen.

8 Kantone und 1 Partei lehnen die Vorlage ab, vorwiegend mit dem Argument der Ineffizienz der GEP (siehe unten).