Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/45: Aufhebung und Vereinfachung von Bewilligungen · 32 Seiten
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c) Resultate
1) Bundesgesetz über die gebrannten Wasser (SR 680), AlkG
Die Resultate im Überblick
Einverstanden Grundsätzlich einverstanden: Nicht mit Vorbehalten einverstanden
Kantone AI, BE, FR, GE, GL, JU, NE, NW, OW, AG, AR, BL, BS, GR, LU, SG, VD
SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VS, ZG, ZH
Parteien CVP, LPS, SP, SVP
Dachverbände der CHGemeinden, SAB, Städteverband
Gemeinden, Städte und Bergregionen
Nationale Dachverbände economiesuisse, KV Schweiz, SGV SGV
der Wirtschaft
Andere Centre Patronal, Zürcher Handelskammer, GastroSuisse, SVM, SSV
Walliser Industrie- und Handelskammer,
FER, STV, SBV, Swissfruit
Allgemeine Würdigung
Die in der Tabelle oberhalb präsentierten Resultate sowie die ausführlichen Resultate sind schwierig zu evaluieren. Die Vorlage enthält nämlich zwei Anträge, einen Hauptantrag und einen Nebenantrag, welche manche Vernehmlassungsteilnehmer in ihren Stellungnahmen nicht immer klar auseinander gehalten haben. Der Hauptantrag besteht darin, die eidgenössische Bewilligung für den Kleinhandel über die Kantonsgrenze hinaus (Art. 42 AlkG) aufzuheben, und der Nebenantrag will dem Kanton die Möglichkeit geben, für ein Unternehmen, das mehrere Abgabestellen innerhalb des Kantons führt (Art. 41a Abs. 2 AlkG) nur eine Handelsbewilligung zu verlangen.
Der Hauptantrag wurde einstimmig angenommen. Der Nebenantrag hat hingegen einige Vorbehalte hervorgerufen. Acht Kantone, die dachten, dass das heutige System der kantonalen Bewilligungen von diesem Antrag betroffen wäre, haben sich klar für den Beibehalt des heutigen Systems ausgesprochen. Drei Branchenverbände und ihr Dachverband haben den gemeinsamen Wunsch geäussert, dass die Bedingungen, namentlich die finanziellen, für die Erteilung der kantonalen Bewilligung harmonisiert würden. Aus der Vernehmlassung geht hervor, dass der Gehalt des zweiten Antrags in der präsentierten Form von einigen Teilnehmern nicht verstanden wurde (siehe weiter unten).
Ausführliche Resultate
¾ Die Vorlage wird angenommen, denn die Aufhebung der Bewilligung trägt zur Schaffung eines einheitlichen Schweizer Wirtschaftsraumes in Übereinstimmung mit dem Binnenmarktgesetz (SR 943.02, BGBM) bei (GL, SO, SZ, TG, UR, SP, KV Schweiz, SGB und SSV).
¾ Laut FR ist das heutige Verfahren ziemlich aufwendig und hat wahrscheinlich zahlreiche Händler dazu geführt, ihre Tätigkeit am Rande der gesetzlichen Vorgaben auszuüben. FR weist auf seine kantonale Gesetzgebung hin, welche die Erteilung einer Bewilligung für einen Händler, der über keine Abgabestelle im Kanton Fribourg verfügt, jedoch gebrannte Wasser dahin liefern will, verbietet.