Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/45: Aufhebung und Vereinfachung von Bewilligungen · 32 Seiten
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Ausführliche Resultate
¾ Mehrere Kantone unterstützen die Aufhebung der Meldepflicht; sie machen auf die
Tatsache aufmerksam, dass die Meldepflicht schon heute ihre Bedeutung verloren hat (AR, BL, GL NE, SO, ZG).
GL, NE und ZG vertreten die Ansicht, dass sofern alle wesentlichen Informationen auf den Begleitscheinen enthalten sind, kein Bedarf für andere Formen von Meldungen an die Behörden besteht.
In der kantonalen Praxis von AR bestehen schon heute öffentliche Register und Informationsplattformen zwischen den Behörden und den Unternehmen, welche Abfälle transportieren, einsammeln und verwerten oder entsorgen.
BL spricht sich für die Gesetzesänderung aus. Er verweist namentlich auf die Störfallverordnung (StFV; SR 814.012) Artikel 1 Abs. 2 und Artikel 10 Abs. 2 sowie auf die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV; SR 741.622).
SO verweist auf die Vorschriften für den Abfalltransport (Verordnung über den Verkehr mit Abfällen, VeVa; SR 814.610), die bereits Art. 30f Abs. 1 des USG entsprechen; daher gefährdet die Aufhebung von Art. 30f Abs. 4 und von Art. 30g Abs. 2 den Vollzug nicht.
¾ Der Städteverband ist einverstanden, eine Minderheit macht jedoch darauf aufmerksam,
dass, wenn die Angabe von Transporteuren von Sonderabfällen lediglich noch in den Begleitscheinen von konkret durchgeführten Sondermülltransporten erscheint, einerseits ein Teil der geltenden Bestimmung einfach aufgehoben wird, andererseits eine effektive Kontrolle, wie sie das geltende Recht ermöglicht, nicht gewährleistet ist.
¾ Drei Teilnehmende stellen sich die Frage der Auswirkungen auf die Verwaltung der
potentiellen Schäden und der Risiken bei den Unternehmen, welche den Transport und die Entsorgung von Sonderabfällen organisieren (GE, Städteverband, SP)
GE betont, dass mehrere Punkte Angaben zu den eventuellen Auswirkungen auf die Verwaltung der potentiellen Schäden und der Risiken bei den Unternehmen, welche den Transport und die Entsorgung von Sonderabfällen organisieren, erfordern. Dieselben Überlegungen drängen sich auch für die Überwachung der Verfolgbarkeit der Sonderabfälle auf, welche VOC (flüchtige organische Verbindungen) enthalten, um Betrügereien für eine missbräuchliche Rückzahlung der Lenkungsabgabe zu verhindern. In diesem Zusammenhang ist diese Art von Überwachung ein effizientes Kontrollinstrument.
Die SP ist mit der Vorlage nicht einverstanden. Die Behörden brauchen einen Überblick über die Unternehmen, welche umwelt- oder menschengefährdende Materialien transportieren (diese Meldepflicht wurde infolge des Verschwindens von Fässern mit toxischen Abfällen, des Seveso-Skandals, eingeführt).
¾ Andere werfen die Frage der Kompatibilität der Regulierungen im internationalen Kontext
auf (Städteverband, SP, KV Schweiz, Centre Patronal)