Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/45: Aufhebung und Vereinfachung von Bewilligungen · 32 Seiten
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¾ FIZ äussert sich zu den folgenden Artikeln:
Art. 3 AVG: Punkt 2 ist durch Mitarbeitende zu ergänzen. Ebenso ist zu prüfen, ob nicht höhere fachliche Anforderungen an die Personen, welche eine Bewilligung zur internationalen Arbeitsvermittlung beantragen, eingeführt werden sollen.
Art. 4 AVG: Wir beantragen, dass die Bewilligung befristet erteilt wird oder eine regelmässige Überprüfung durch die zuständigen Kontrollorgane eingeführt wird. In der Bewilligung sollen die für die Leitung verantwortlichen Personen wie auch die Mitarbeitenden aufgeführt sein.
Art. 5 AVG soll unverändert beibehalten werden.
Art. 6 AVG der geltende Text soll unverändert belassen werden.
Art. 7 AVG soll im aktuellen Wortlaut behalten werden. Zusätzlich soll er um Punkt 4 des Änderungsvorschlages ergänzt werden: 4.„Der Vermittler darf kein anderes Gewerbe betreiben, das die Interessen von Stellensuchenden oder von Arbeitgebern gefährden könnte"
Personalverleih
Die Resultate im Überblick
Einverstanden Grundsätzlich einverstanden: Nicht einverstanden mit Vorbehalten
Kantone AG, AR, BE, BL, BS, GE, GR, JU, LU, NE FR, SG, TG, TI, UR, VS,
NW, OW, SG, SH, SO, SZ, VD, ZH
Parteien CVP, LPS, SP, SVP
Dachverbände der SAB, Städteverband, CHGemeinden
Gemeinden, Städte und Bergregionen
Dachverbände der KV Schweiz, SAGV, SGV,
Wirtschaft SGB
1
Andere Zürcher Handelskammer, Walliser Centre Patronal 14 kleine IT-Firmen , SBV,
Industrie- und Handelskammer, FSM, swissstaffing
STV, hotelleriesuisse, swissPRM, VSAA
Ausführliche Resultate
Stellungnahmen zur Vorlage (allgemeine Bemerkungen, für/gegen die Beibehaltung der kantonalen und eidgenössischen Bewilligung)
¾ AR, BS, LU, VD, ZH und VSAA halten fest, dass mit dem Verzicht auf die zusätzliche Bundesbewilligung ein doppelspuriges Verfahren vereinfacht wird. Ausserdem erwähnen AR, BS, LU und ZH, dass die Verleiher Kosten und Zeit sparen und der behördliche Ansprechspartner des Betriebes klar definiert wird. Für die kantonalen Bewilligungsbehörden ergibt sich hingegen keine Arbeitseinsparung.
¾ Die SP befürwortet die Vorlage. Die Beibehaltung der Bewilligungspflicht für Betriebe, die Dienste von Ausländern verleihen wollen, ist heute nicht mehr gerechtfertigt. Für ihre Seriosität wird mit der kantonalen Bewilligungspflicht gesorgt, und die Firmen müssen sich an die betreffenden ausländischen Gesetze halten.
1 Eine von 14 kleinen Unternehmen aus dem IT-Bereich unterzeichnete Stellungnahme