Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/45: Aufhebung und Vereinfachung von Bewilligungen · 32 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 29Fedlex · Ergebnisbericht
sind. Die Hauptbetroffenen äusserten sich hingegen kritisch zur Vorlage und nahmen tendenziell eine ablehnende Haltung gegenüber Vereinfachungen und Aufhebungen von Bewilligungen im Arbeitsvermittlungsgesetz ein. Aufgrund des unklaren Ergebnisses, welches sich bot, sah sich das SECO veranlasst, die Hauptakteure im Bereich der privaten Arbeitsvermittlung und des Personalverleihs zu einer konferenziellen Vernehmlassung am 20. September 2006 einzuladen.
Konferenzielle Vernehmlassung vom 20. September 2006
Teilnehmende
Schweizerischer Gewerkschaftsbund, SGB; swissstaffing; Schweizerischer Baumeisterverband, SBV; Verband Schweizerischer Arbeitsämter, VSAA; KV Schweiz; Schweizerischer Gewerbeverband, SGV und Schweizerischer Arbeitgeberverband.
Dabei handelt es sich um diejenigen Vernehmlassungsteilnehmenden, welche im Bereich der privaten Arbeitsvermittlung und des Personalverleihs die Hauptrolle einnehmen.
Voten private Arbeitsvermittlung
Der SGV spricht sich grundsätzlich immer für Erleichterungen gegenüber dem Gewerbe aus, wobei es angezeigt sein muss, Erleichterungen durchzusetzen. Gerade bei der Arbeitsvermittlung ist eine Vereinfachung der Praxis aber nicht erwünscht, weil kein Änderungsbedarf besteht.
swissstaffing stellt fest, dass mit der Einführung einer Registrierung auch für ausländische Anbieter Schweizer Vermittlungsagenturen diskriminiert werden, da die ausländischen Vermittler nicht gleichermaßen ins Recht gefasst werden können. Die Registrierung bringt gegenüber der Bewilligung keine eigentliche Erleichterung und ist vom Markt nicht gewünscht. Die administrative Belastung ist für die Branche erträglich, weshalb es keiner Änderung bedarf.
Der Arbeitgeberverband schließt sich den Voten an.
Es besteht kein Handlungsbedarf hält der SGB fest. Man müsste sich ohnehin die Frage stellen, ob mit der Registrierung eine Erleichterung erzielt werden kann. Das bestehende System zu ändern, ist nicht vordergründig.
Auch der KV ist mit der bewährten Praxis einverstanden und will von einer Bewilligungspflicht nicht abrücken. Eine Vereinfachung sieht der KV höchstens darin, dass das Bewilligungsverfahren einzig beim SECO verbleibt.
Der VSAA würde dem SECO bei einem Wegfall des Bewilligungsverfahrens auf kantonaler Stufe keine Schwierigkeiten machen. Es stellte sich dann aber die Frage nach einer unabhängigen Oberaufsicht.
Voten Personalverleih
swissstaffing spricht sich für die Beibehaltung der Bewilligungsgewalt beim Bund aus, damit die Betriebe nicht der Willkür der 26(!) Kantone ausgeliefert sind. Unter dem Titel der Vereinfachung spricht er sich jedoch gegen die Einführung einer gesetzlichen Pflicht zur Vertragsgenehmigung aus. Die Vereinfachung im Bereich des Auslandsverleihs dürfte nur für die alten 15 EU-Mitgliedstaaten gelten. Würde man die Auslandsbewilligungspflicht aufheben, hätte das eine bedauerliche Praxisänderung (für die 10 neuen Mitgliedstaaten) zur Folge.