Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/45: Aufhebung und Vereinfachung von Bewilligungen · 32 Seiten

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Einzugsgebiet zu kontrollieren (mehrere Gemeinden können betroffen sein). Die fragliche Bewilligung ermöglicht dem Kanton, einerseits die Bedingungen der Einleitung zu regeln und andererseits das Fehlen von Versickerungsmöglichkeiten zu überprüfen. Ausserdem haben manche Gemeinden den GEP noch nicht erstellt.

Der Städteverband hält fest, dass der GEP und die Bewilligung zwei wesentliche Elemente des GSchG sind. Der wichtige Aspekt der Kontrollen wird nämlich durch den GEP allein nicht gewährleistet. Die Kontrollen, die als Grundlage für die Bewilligungen dienen, sind nötig, da sich die Situationen in mehreren Aspekten deutlich unterscheiden. Ausserdem haben noch nicht alle Gemeinden einen GEP erstellt. Um eine allfällige Aufhebung der Bewilligung prüfen zu können, sind noch mehrere Jahre Erfahrungen mit den GEP notwendig.

¾ Die SP ist der Ansicht, dass der Verweis auf die GEP nicht ausreicht, sondern zu Rechtsunsicherheit führt. Die Evaluation der Entwässerung in den Bauzonen oder für die Verkehrswege bleibt weiterhin in der Zuständigkeit der Behörden und unterliegt daher einer Bewilligung.

¾ SG schlägt vor, den letzten Satz von Art. 7 Abs. 2 GSchG wie folgt zu ergänzen:

„ dabei sind nach Möglichkeit und soweit erforderlich Rückhaltemassnahmen zu treffen....“.

SG begründet diesen Vorschlag mit den unterschiedlichen Umständen je nach Situation, zum Beispiel bei der Einleitung der Abwasser in ein grosses Fliessgewässer oder einen See.

4) Arbeitsgesetz (SR 822.11), ArG

Die Resultate im Überblick

Einverstanden Grundsätzlich Nicht einverstanden: einverstanden mit Vorbehalten

Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, TG

NE, NW, OW, SG, SH, SZ, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH

Parteien CVP, LPS, SVP SP

Dachverbände der Städte und der SAB, Städteverband Bergregionen

Dachverbände der Wirtschaft SGV SAGV KV Schweiz,

SGB

Andere Centre Patronal, Zürcher Handelskammer,

Walliser Industrie- und Handelskammer, FER, STV

Allgemeine Würdigung

Eine deutliche Mehrheit, 24 Kantone, 3 Parteien, 2 Dachverbände der Städte und der Bergregionen, 1 Dachverband der Wirtschaft und 5 andere Teilnehmer stimmen der Vorlage zu. 1 Partei und 1 Dachverband der Wirtschaft sind grundsätzlich einverstanden, äussern jedoch Vorbehalte, vor allem hinsichtlich der Oberaufsichtsaufgaben des Bundes.

3 Teilnehmer lehnen die Vorlage ab und begründen dies mit dem kantonalen Vollzug, der zu 26 verschiedenen Praktiken führen könnte sowie der Unterscheidung zwischen industriellen und nicht-industriellen Betrieben.