Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/45: Aufhebung und Vereinfachung von Bewilligungen · 32 Seiten

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SwissBanking ergänzt, dass aus Sicht der Banken die Handelsbewilligung kein wesentliches Element für den Edelmetallhandel darstellt.

SAGV erwähnt namentlich die Unterstützung der Vorlage durch die Uhrenindustrie und hält die fragliche Bewilligung für ein typisches Beispiel eines unnötigen Verfahrens.

¾ Einige Teilnehmer stellen sich die Frage der Wirksamkeit des GwG in Folge der

Aufhebung der Handelsbewilligung (Assoc. FCMP, VSKB).

Assoc. FCMP ist aus den folgenden Gründen mit der Vorlage nicht einverstanden:

- Es handelt sich um eine zusätzliche Komplikation für den Schmelzer, der von neuem mit einer zusätzlichen Kontrolle konfrontiert wäre, welche bisher durch die Handelsbewilligung teilweise vermieden werden konnte.

- Die Aufhebung der Handelsbewilligung betrifft ein wichtiges Glied der Organisation des Edelmetallmarktes in der Schweiz. Daraus würde eine Verschlechterung des Ansehens des EMKG (eines der weltweit strengsten Gesetze in diesem Bereich) hervorgehen.

- Dieses Vorgehen steht im Gegensatz zur Erwartung des Gesetzgebers, denn das EMKG und das GwG dienen zur Stärkung der Regeln des Edelmetallmarktes in der Schweiz. Einer der Grundsätze des GwG ist die Verfolgbarkeit und die Kenntnis des Ursprungs der Edelmetalle. Die Aufhebung der Handelsbewilligung kompliziert zusätzlich die Arbeit des Schmelzers und die Zusammenstellung seiner Dossiers. Die Belastung der Schmelzer-Metallveredler wird erhöht, da sie bald die einzige Regulierungsinstanz des Marktes darstellen.

FCMP möchte lieber die Handelsbewilligung verschärfen und stärken, um die Handelskette der Edelmetalle zu stützen und die Verfolgbarkeit und Kontrolle sicherzustellen.

¾ Andere erwähnen die Konformität der Vorlage mit dem gesteckten Ziel sowie die

finanziellen Auswirkungen (SGB, KV Schweiz) :

SGB macht darauf aufmerksam, dass die Aufhebung der Bewilligung sich nicht auf die Gesamtwirtschaft auswirkt, daher wird das Ziel der in die Vernehmlassung gegebenen Vorlage damit nicht erreicht. Ausserdem führt diese Aufhebung zu einer jährlichen finanziellen Einbusse von 100'000.- bis 120'000.- Franken.

KV Schweiz befürwortet die Vorlage, erwähnt jedoch die geringen Auswirkungen der Aufhebung der Bewilligung und die Einnahmeneinbusse, die sich daraus ergibt. KV Schweiz hält die Vorlage nicht für prioritär.

¾ GE wünscht eine Absprache der Kantone, damit ein einheitlicher Vollzug des Gesetzes

sichergestellt und so die Gleichbehandlung gewährleistet werden kann.

¾ Die SP verlangt, dass in der Botschaft die beiden folgenden Fragen erörtert werden:

Weshalb hat man den Vorschlag der Eidgenössischen Zollverwaltung nicht berücksichtigt, die Handelsbewilligung durch eine Meldepflicht zu ersetzen?

Könnte die Schmelzbewilligung nicht auch aufgehoben werden?