Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/45: Aufhebung und Vereinfachung von Bewilligungen · 32 Seiten
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Oberaufsicht des Bundes
Mehrere Teilnehmer begrüssen die neuen Kompetenzen des SECO (AG, BL, BS, GL, GR, JU, LU, NW, OW, SG, SH, TG, UR, VS, Städteverband, SBV, FER, FSM).
NE schlägt vor, dass der Bund die Kompetenz zur Erteilung einer eidgenössischen Bewilligung für die Ausübung privater Vermittlungstätigkeiten in künstlerischen und ähnlichen Bereichen erhält.
SG fordert, dass eine Rekursinstanz für die Betriebe und das Rekursrecht gegen die kantonalen Entscheide definiert werden.
UR und ZG sprechen sich gegen das Rekursrecht des SECO gegen die kantonalen Entscheide zur Erteilung einer Bewilligung aus. UR schlägt die Einführung einheitlicher Weisungen durch das SECO vor. ZG weist darauf hin, dass das Rekursrecht des SECO im Widerspruch zu den Massnahmen für die administrative Entlastung steht.
Bemerkungen zu den Kautionen
¾ Mehrere Teilnehmer erwähnen den Anpassungsbedarf der Verordnung über Gebühren, Provisionen und Kautionen im Bereich des Arbeitsvermittlungsgesetzes (GebV-AVG, SR 823.113) (AG, BS, LU, NE, SG, SH, TG, TI, PS, KV Schweiz, SGB, SwissPRM)
AG schlägt vor, die Einsatzstunden von 60'000 auf 40'000 zu reduzieren und die Kaution um 50'000.- pro 40'000 Einsatzstunden zu erhöhen.
Gemäss LU werden die heutigen Kautionen überflüssig, Art. 38 AVG sollte entsprechend angepasst werden.
NE fordert, dass für Schweizer Verleihbetriebe, welche ausländisches Personal in der Schweiz vermitteln wollen, die Hinterlegung einer ähnlichen finanziellen Kaution vorzusehen ist, wie sie heute von den Betrieben gefordert wird, welche eine eidgenössische Bewilligung für die Ausübung von Vermittlungstätigkeiten beantragen.
SG schlägt vor, die Kautionen in Funktion der Einsatzstunden zu erhöhen. Die Erfahrungen zeigen, dass bei einem Unternehmenskonkurs der heutige Betrag nicht ausreicht.
SH und TG schlagen die folgenden Kautionen vor:
Bis 40'000 Einsatzstunden Fr 50'000.-, bis 80'000 Einsatzstunden Fr 100'000.- und ab 80'000 Einsatzstunden Fr 150'000.-.
Bei einem Unternehmenskonkurs erlaubt die heutige Regelung nämlich nur die Kompensation eines kleinen Teils der Schäden und nur mit der Insolvenzentschädigung verbessert sich die Situation des Arbeitnehmers.
Laut SP und TI steht die Reduktion der Kautionen im Widerspruch zur Absicht, einen ausreichenden Schutz für die Arbeitnehmer zu gewährleisten. TI schlägt vor, die Beträge
– oder zumindest den Minimal- und Maximalbetrag – je nach Art der Tätigkeit des Unternehmens festzulegen.