Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/45: Aufhebung und Vereinfachung von Bewilligungen · 32 Seiten

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Der SGB sieht für die Betriebe eine Zusatzbelastung, wenn man die Bewilligung nur noch kantonal regeln möchte, weshalb er für eine eidgenössische Lösung optiert. Auch die Kautionsregelung, so wie sie heute gilt, hält er für sinnvoll, weil dergestalt schwarze Schafe vom Markt ferngehalten werden können.

Der SGV schließt sich dem Votum von swissstaffing an. Die Regelungsdichte im AVG ist opportun und es bedarf beim Personalverleih keiner Entlastung.

Der SBV begrüßt grundsätzlich jede administrative Erleichterung, schließt sich jedoch in casu den Voten von swissstaffing und SGB an. Eine Aufweichung des AVG würde zu einer ungesunden Entwicklung in der Baubranche führen.

Der KV schließt sich dem SGB an und hält fest, dass wenn auf die doppelte Bewilligungspflicht verzichtet werden sollte, nur noch das SECO als einzige Behörde zuständig sein sollte.

6) Bundesgesetz über die Kontrolle des Verkehrs mit Edelmetallen und Edelmetallwaren (SR 941.31), EMKG

Die Resultate im Überblick

Einverstanden Grundsätzlich Nicht einverstanden einverstanden: mit Vorbehalten

Kantone AG, AI, AR, BL, BE, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE,

NW, OW, SH, SO, SG, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH

Parteien CVP, LPS, SVP SP

Dachverbände der CHGemeinden, SAB, Städteverband

Gemeinden, Städte und Bergregionen

Dachverbände der economiesuisse, SwissBanking, KV Schweiz, SAGV, SGB

Wirtschaft SGV

Andere Centre Patronal, Zürcher Handelskammer, Walliser VSKB Assoc FCMP

Industrie- und Handelskammer, FER, STV, SBV

Allgemeine Würdigung

Eine sehr deutliche Mehrheit, 26 Kantone, 3 Parteien, 3 Dachverbände der Gemeinden und der Bergregionen, 5 Dachverbände der Wirtschaft und 6 andere Teilnehmer stimmt der Vorlage zu. 1 Partei und 1 anderer Teilnehmer sind grundsätzlich einverstanden, äussern jedoch Vorbehalte, vorwiegend hinsichtlich der Geldwäschereibekämpfung (GwG) oder fordern zusätzliche Erläuterungen.

Nur 2 Vernehmlassungsteilnehmer haben die Vorlage abgelehnt. Sie begründen dies mit der Konformität der Vorlage mit dem gesetzten Ziel, eventuellen Komplikationen für die Schmelzer sowie mit dem Vollzug des GwG.

Ausführliche Resultate

¾ Mehrere Teilnehmer befürworten die Vorlage, da mit der Beibehaltung der Schmelzbewilligung ein wirksames Instrument zur Verhinderung des illegalen Handels mit Schmelzgut und Schmelzprodukten besteht (GL, SO, TG, SwissBanking, SAGV).