Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/45: Aufhebung und Vereinfachung von Bewilligungen · 32 Seiten

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AG und GR fordern eine Klärung, ob der Kanton weiterhin eine Bewilligung für jede Abgabestelle auf seinem Kantonsgebiet verlangen kann, und dies unabhängig vom Standort des Geschäftssitzes des Unternehmens (d.h. auch für die Filialen, die zu einem Unternehmen gehören, dessen Geschäftssitz sich in einem anderen Kanton befindet).

Nur unter dieser Bedingung würde AG die Vorlage unterstützen. Falls dies nicht der Fall ist, geht AG von einer Ertragseinbusse von ca. 300'000 bis 400'000 Franken aus.

¾ NE weist darauf hin, dass diese Änderungen einen bedeutenden Ausfall an Gebührenerträgen verursachen.

¾ Laut dem Centre Patronal mangelt es Art. 41a Abs. 2 an Klarheit und er muss präzisiert werden. Die Frage stellt sich, ob die zuständige kantonale Behörde des Geschäftssitzes eines Unternehmens eine Bewilligung für alle Abgabestellen dieses Unternehmens auf ihrem Gebiet fordern kann, oder ob sie auch eine Bewilligung für Filialen in einem

anderen Kanton verlangen kann.

2) Umweltschutzgesetz (SR 814.01), USG

Die Resultate im Überblick

Einverstanden Grundsätzlich Nicht einverstanden: einverstanden mit Vorbehalten

Kantone AG, AR, AI, BE, BL, FR, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, BS GE

SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH

Parteien CVP, LPS, SVP SP

Dachverbände der Städte SAB, Städteverband

und Bergregionen

Dachverbände der economiesuisse, SGV KV Schweiz SGB

Wirtschaft

Andere Centre Patronal, Zürcher Handelskammer,

Walliser Industrie- und Handelskammer, FER, STV

Allgemeine Würdigung

Eine sehr deutliche Mehrheit, 24 Kantone, 3 Parteien, 2 Dachverbände der Städte und der Bergregionen, 1 Dachverband der Wirtschaft und 5 andere Teilnehmende stimmen der Vorlage zu. Mehrere Kantone erwähnen unter anderem die Tatsache, dass die Meldepflicht schon heute an Bedeutung verloren hat.

1 Kanton und 1 Dachverband der Wirtschaft sind grundsätzlich einverstanden, äussern jedoch Vorbehalte, vor allem hinsichtlich der Kompatibilität der Regulierungen im internationalen Umfeld.

1 Kanton, 1 Partei und 1 Dachverband der Wirtschaft lehnen die Vorlage ab und betonen die Auswirkungen auf die Verwaltung der potentiellen Schäden und der Risiken bei den Unternehmen, welche den Transport und die Entsorgung von Sonderabfällen organisieren.