Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/45: Aufhebung und Vereinfachung von Bewilligungen · 32 Seiten

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Ausführliche Resultate

¾ Viele Teilnehmer unterstützen die Vorlage ausdrücklich und begründen dies wie folgt:

Die Vorlage setzt den Grundsatz der Entflechtung der Aufgaben zwischen den Kantonen und dem Bund um. Die Kantone sind mit dem Vollzug beauftragt und der Bund übt die Oberaufsicht aus (AG, AR, BL, BS, GL, GR, JU, LU, NE, SO, SZ, VD, ZH, Zürcher Handelskammer, FER).

Diese Änderung führt zu einer Vereinfachung für die Unternehmen, welche nur noch eine Instanz als Ansprechpartner haben werden, was das Verfahren beschleunigt und einen Effizienzgewinn darstellt (AG, AR, BS, GL, JU, LU, NE, SO, SZ, UPS, VD, ZH, Zürcher Handelskammer).

¾ NE, TG und ZG fragen sich, ob die weitere Unterscheidung zwischen industriellen und nicht-industriellen Betrieben sinnvoll ist.

Der Neuenburger Kantonsrat ist der Ansicht, dass Überlegungen zu diesem Thema angestellt werden sollten.

TG schlägt vor, auf diese Unterscheidung zu verzichten. Nur unter dieser Bedingung unterstützt TG die Vorlage. Die Angestellten müssen dasselbe Ausmass an Gesundheitsschutz erhalten, nicht nur in den grossen Unternehmen, sondern auch in den kleinen. Die Übertragung der Unterstellung von industriellen Betrieben unter die Sondervorschriften des ArG vom Bund auf den Kanton führt zu keiner wirklichen administrativen Vereinfachung für die betroffenen Unternehmen. Ausserdem verursacht dies mehr Arbeit für den Kanton. Mit der Einführung des Projekts wird die Definition eines neuen Rekursweges nötig sein, bei dem auch die SUVA integriert ist.

ZG stellt sich die Frage, ob das Plangenehmigungs- und Betriebsbewilligungsverfahren für industrielle Betriebe überhaupt noch nötig ist. Er schlägt vor, zu prüfen, ob ein Planbegutachtungsverfahren, welches das heutige Bewilligungsverfahren ersetzt, den Unternehmen und den Behörden nicht eine grössere Entlastung bringen würde.

¾ Mehrere Teilnehmende setzten sich mit der Frage des kantonalen Vollzugs, der zu 26 verschiedenen Praktiken führen könnte auseinander (BL, KV Schweiz, SAGV, SGB).

SGB und KV Schweiz sind der Ansicht, dass diese Revision die Föderalisierung von bisher durch den Bund wahrgenommenen Aufgaben bezweckt. Sie sind skeptisch in Bezug auf die Stärkung des Föderalismus beim Vollzug, und dies aus folgenden Gründen:

- Der kantonale Vollzug führt zu 26 verschiedenen Praktiken

- Der Bund hat seine Aufgaben im Rahmen seiner Oberaufsichtsfunktion nicht klar festgelegt. Er muss sich besonders mit der Frage der Harmonisierung der verschiedenen Vollzugspraktiken auseinandersetzen.

- Die Oberaufsichtsfunktion des Bundes beinhaltet keine Sanktionsmöglichkeiten.

- Die Kantone verfügen häufig nicht über die erforderlichen technischen Kompetenzen, um ihre komplexen Aufgaben auszuführen.

- Beim Bewilligungsverfahren scheint die Nähe zu den Betrieben auf lokaler Ebene nicht unbedingt von Vorteil zu sein.