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Vernehmlassung 2007/85: Verordnung des ASTRA zur Strassenverkehrskontrollverordnung (VSKV-ASTRA) und zur Überarbeitung der themenbezogenen Weisungen · 33 Seiten

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Weisungsentwurf Beilage 5

Anhang 3

Notwendige Angaben für die Erstellung der Dokumentation zum Gesuch um die Anerkennung als Blutalkohollaboratorium

(Art. 30 VSKV)

Die Dokumentation des Anerkennungsgesuchs muss mindestens folgende Angaben enthalten:

1. Organisation des Laboratoriums

1.1 Bezeichnung, Adresse

1.2 Rechtsform, Inhaber oder Inhaberin

2. Personal

2.1 Verantwortlicher Leiter oder verantwortliche Leiterin

2.2 Qualifikation des Leiters oder der Leiterin; Lebenslauf und Belege über die berufliche Laufbahn beilegen

2.3 Stellvertretung

2.4 Qualifikation des Stellvertreters oder der Stellvertreterin; Lebenslauf und Belege über die berufliche Laufbahn beilegen

2.5 Anzahl Laboranten (-innen)

2.6 Qualifikationen der Laboranten (-innen)

3. Einrichtungen

3.1 Räumlichkeiten (separater Arbeitsplatz); detaillierten Situationsplan beilegen

3.2 Schutz gegen unbefugten Zutritt

3.3 Vorhandene Instrumente (Bezeichnung, Marke, Typ, Beschaffungsjahr) 3.4 Hinweis auf Wartungsprotokolle über alle prüfungsrelevanten Instrumente

4. Präanalytik

4.1 Zur Verfügung stellen von Untersuchungssets durch das Laboratorium 4.2 Menge des zur Verfügung stehenden Blutes

4.3 Sicherstellung der Probenidentifikation

4.4 Vorgehen bei nicht oder nicht sicher identifizierbaren Proben

4.5 Registrierung von Aufträgen und Proben