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Vernehmlassung 2007/85: Verordnung des ASTRA zur Strassenverkehrskontrollverordnung (VSKV-ASTRA) und zur Überarbeitung der themenbezogenen Weisungen · 33 Seiten

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Weisungsentwurf Beilage 5

3.4 Vorgehen bei Nachtrunk

Eine Berechnung des Nachtrunkwertes ist beim Vorliegen genauer Angaben über Trink- und Zeitverhältnisse möglich. Die Berechnung wird nach den Empfehlungen gemäss Ziffer 4 vorgenommen. Der Nachtrunks-Promillewert ist von der rückgerechneten Blutalkoholkonzentration abzuziehen.

4. Empfehlungen zur theoretischen Berechnung der Blutalkoholkonzentra-

tion auf Grund der Angaben zu Trink- und Zeitverhältnissen

Es wird zunächst der theoretische Promillewert (co) ermittelt, der aus der sofortigen und vollständigen Resorption des getrunkenen Alkohols resultieren würde, wobei die Elimination vorerst ausser Acht gelassen wird. Der co-Wert bezieht sich auf den Zeitpunkt des angenommenen Trinkbeginns. Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel:

A A = getrunkene Menge reiner Alkohol

co= (in Gramm)

p ⋅ r

p = Körpergewicht (in kg)

r = Reduktionsfaktor

Die Anwendung der Widmark'schen Formel setzt die genaue Kenntnis der Zeitverhältnisse, der Alkoholgehalte der konsumierten Getränke und des Körpergewichts, der Körpergrösse und des Geschlechtes des Probanden oder der Probandin voraus. Der Wert des Reduktionsfaktors hängt von verschiedenen konstitutionellen Grössen ab. Das sogenannte Alkoholdefizit muss geschätzt werden. Diese Schätzungen können auch gesamthaft und einmalig erfolgen.

4.1. Berechnung der minimalen Blutalkoholkonzentration

Für die Berechnung der minimalen Blutalkoholkonzentration zum rechtlich relevanten Zeitpunkt wird vom errechneten (theoretischen) minimalen co- Wert der maximale Eliminationsbetrag für die Zeit zwischen Trinkbeginn und Ereignis abgezogen.

4.2 Berechnung der maximalen Blutalkoholkonzentration

Für die Berechnung der maximalen Blutalkoholkonzentration zum rechtlich relevanten Zeitpunkt wird vom errechneten (theoretischen) maximalen co-Wert der minimale Eliminationsbetrag für die Zeit zwischen Trinkbeginn und Ereignis abgezogen.

4.3. Berücksichtigung der Grenzen der Resorptionszeiten

Analog zur Rückrechnung ist auch bei der theoretischen Blutalkohol-Berechnung eine genaue Wertangabe in der Resorptionsphase nicht möglich, wohl

aber für die Eliminationsphase. Es soll daher überprüft werden, welche Blutalkoholkonzentration unter Berücksichtigung der Grenzen der Resorptionszeiten beim Probanden oder der Probandin vorlag.