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Vernehmlassung 2007/85: Verordnung des ASTRA zur Strassenverkehrskontrollverordnung (VSKV-ASTRA) und zur Überarbeitung der themenbezogenen Weisungen · 33 Seiten

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Weisungsentwurf Beilage 5

2.3.3 Urinanalysen

Resultate von Urinanalysen lassen nur in Ausnahmefällen Rückschlüsse auf eine aktuelle Beeinflussung der Fahrfähigkeit zu.

2.3.4 Rückrechnungen

Rückrechnungen auf einen rechtlich relevanten Zeitpunkt, wie sie bei der Blutalkoholbestimmung auf Minimal- oder Maximalwerte standardisiert sind, sind nur in Spezialfällen möglich. Rückrechnungen anderer Art (z.B. zur Überprüfung von Angaben über den Konsum von Betäubungs- und/oder Arzneimitteln) sind mit Zurückhaltung durchzuführen.

2.3.5 Pharmakokinetik und Pharmakodynamik

Aufgrund der oft fehlenden direkten Korrelation zwischen Pharmakokinetik und Pharmakodynamik einer Substanz ist einer Individualbegutachtung forensischer Fälle besondere Beachtung zu schenken. Es liegen keine umfassend gesicherten Erkenntnisse über die Wirkung von Betäubungs- und Arzneimitteln im Strassenverkehr vor, die ohne weiteres von der Rechtsprechung als gültige Erfahrungssätze übernommen werden könnten. Ausserdem dürfte es wegen der inter- und intraindividuell unterschiedlichen Wirkung von Drogen und Medikamenten nur wenige, für alle Fälle identische pharmakologische Reaktionen geben. Hinzu kommt, dass häufig ein Mischkonsum verschiedener Betäubungs- und/oder Arzneimittel, oft zusammen mit Alkohol, vorliegt. Die Interpretation der chemischtoxikologischen Analysenergebnisse entspricht somit meistens einer aufwendigen Einzelexpertise.

2.3.6 Beachtung substanzspezifischer Besonderheiten

Neben dem qualitativen (spezifischen) und meist quantitativen Nachweis relevanter Substanzen sind für die Erfassung dessen Einflusses auf das Verhalten einer Person gewisse substanzspezifische Besonderheiten zu beachten, namentlich:

a. die Pharmakokinetik (speziell Absorption, Verteilung, Metabolisierung, Ausscheidung);

b. Pharmakodynamik (biologische, funktionelle Auswirkungen);

c. die im Normalfall vorkommenden therapeutischen Konzentrationen (hoch, mittel, niedrig);

d. die Menge des Betäubungs- oder Arzneimittels, die vor dem kritischen Ereignis eingenommen wurde;

e. die zeitlichen Verhältnisse des Konsums;

f. die Erkenntnisse über mögliche Wechselwirkungen, wenn mehrere Wirksubstanzen zur Diskussion stehen.