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Vernehmlassung 2008/30: Verordnung über die ausserfamiliäre Betreuung von Kindern (Kinderbetreuungsverordnung; PAVO) und Adoptionsverordnung (AdoV) · 28 Seiten

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b. müssen die von ihr zuhanden der zuständigen Behörde gestellten Anträge auf Erteilung der Bewilligung als Pflegeeltern (Art. 44 Abs. 1 Bst. a) durch diese in einem ordentlichen Verfahren geprüft und bewilligt werden.

Art. 79 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

Tag. Monat 200x Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Hans-Rudolf Merz Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova